Termine
Abschlagsmonat | Zahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Januar | 05.02.2025 | Mittwoch |
Februar | 05.03.2025 | Mittwoch |
März | 04.04.2025 | Freitag |
April | 06.05.2025 | Dienstag |
Mai | 04.06.2025 | Mittwoch |
Juni | 04.07.2025 | Freitag |
Juli | 05.08.2025 | Dienstag |
August | 04.09.2025 | Donnerstag |
September | 06.10.2025 | Montag |
Oktober | 05.11.2025 | Mittwoch |
November | 04.12.2025 | Donnerstag |
Dezember | 06.01.2026 | Dienstag |
März 2025
9. Sitzung der Legislaturperiode
12:00-18:00 Uhr für Mitglieder der KVBB öffentlich
April 2025
Ab 1. April 2025 mit Quartal I/2025 gelten neue Regelungen zur Quartalsabgabe und zu den Fristverlängerungen – bitte beachten Sie hierzu unseren Artikel.
Folgende Unterlagen sind neben der Online-Abrechnung auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen.
Die ergänzenden Unterlagen wie:
- Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode)
- Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM
und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist, im Original:
- Abrechnungsscheine für Asylämter
- Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545 oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Für das Quartal IV/2024 ist die Restzahlung für den 24.04.2025 und der Versand der Honorarunterlagen für den 29.04.2025 vorgesehen.
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachverrechnungen
0331/23 09 991