Vergütung Psychotherapie

Abrechnung

Sie rechnen die von Ihnen erbrachten Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ab. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und wird online an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) übertragen. Dort wird sie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Plausibilität geprüft.

Vergütung

Die Vergütung der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und -therapeutinnen erfolgt nach dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVBB. Grundlage der Vergütung ist der EBM. Die Leistungen werden innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach der regionalen EURO-Gebührenordnung vergütet.

Quotierung

Sollten die Mittel im psychotherapeutischen Vergütungsvolumen nicht ausreichen, erfolgt eine Quotierung – jedoch nicht für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden.

Unquotierte Leistungen

Leistungen der Probatorik (GOP 35150, 35163 bis 35169 EBM) und Besuche nach den GOP 01410 und 01413 EBM, wenn sie im Zusammenhang mit probatorischen Sitzungen im Krankenhaus erfolgen, psychotherapeutische Leistungen nach den GOP 35173 bis 35179 EBM und Abschnitt 35.2 EBM sowie die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung nach den GOP 35151 und 35152 EBM werden generell nicht quotiert.

Honorarbescheid

Am Ende eines jeden Abrechnungsverfahrens erhalten Sie ca. 4 Monate nach Übertragung Ihrer Quartalsabrechnung Ihren Honorarbescheid mit den entsprechenden Anlagen und die Restzahlung. Er informiert Sie über die Höhe Ihres Honorars für Ihre abgerechneten Leistungen und gibt Ihnen Auskunft, ob sachlich-rechnerische Berichtungen durch die KV vorgenommen wurden und auch, ob Honorarkürzungen erfolgten.

Widerspruch gegen Honorarbescheid

Gegen den Honorarbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Beratungsangebot

Wir beraten sie gerne bei Fragen rund um Ihren Honorarbescheid