Abrechnungsübertragung
Ihre Quartalsabrechnung übertragen Sie online über den DatenNerv an die KV Brandenburg. Voraussetzungen dafür sind ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem und der Zugang zu unserem Abrechnungsportal.
Die reguläre Frist zur Abgabe der Quartalsabrechnung endet am 15. des Folgemonats. Können Sie die Abgabefrist ausnahmsweise nicht einhalten, beantragen Sie vorab schriftlich eine Fristverlängerung, jedoch endet die Genehmigung zur verlängerten Abgabefrist spätestens am 22. des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats. Bitte beachten Sie, dass Abrechnungen, die nach dem 22. Kalendertag des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats eingehen, erst im Folgequartal bearbeitet werden. Hierbei gelten die Regelungen nach 2.7 der Abrechnungsordnung.
Einige Unterlagen sind neben der Online-Abrechnung in Papierform bei uns einzureichen. Dazu gehören zum Beispiel Abrechnungsscheine für das Bundesversorgungsgesetz, die Erklärung über die Teilnahme an psychotherapeutischen Selektivverträgen und die Vierteljahreserklärung.
Erst mit der Vierteljahreserklärung ist Ihre Abrechnung komplett. Diese können Sie nach Übertragung der Abrechnung über den DatenNerv generieren. Mit Ihrer Unterschrift und dem Praxisstempel darauf bestätigen Sie uns, dass Ihre Abrechnung sachlich richtig und vollständig ist.
Sind Ihre Abrechnungsdaten bei uns eingetroffen, erhalten Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem ein Übertragungsprotokoll. Speichern Sie dieses für Ihre Unterlagen ab.