Genehmigungspflichtige Leistungen
Bestimmte Untersuchungen und Behandlungen dürfen Sie erst nach Genehmigung durch die KV Brandenburg zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wollen Sie beispielsweise ambulante Operationen, Hautkrebsscreening, Ultraschall oder Disease Management Programme anbieten, beantragen Sie dies so früh wie möglich. Entscheidend für die Abrechnung ist das Datum der Genehmigung.