Plausibilitätsprüfung
Plausibilitätsprüfung
Die KVBB ist gemäß § 106d SGB V gesetzlich verpflichtet, die eingereichten Abrechnungsdaten auf Plausibilität zu prüfen. Dies erfolgt anhand von zwei Profilen:
- Quartalszeit- und Tageszeitprofil
- Patientenidentität
Quartalszeit- und Tageszeitprofil
Bei vollem Tätigkeitsumfang hat jedes Quartal ein Zeitprofil von 780 Stunden und jeder Tag von 12 Stunden. Für jede Leistung, die Sie abrechnen, wird die Prüfzeit zu diesen Profilen addiert.
Überschreitung der Zeitprofile
Überschreiten Sie die Zeitprofile an mehr als drei Tagen im Quartal, wird eine erweiterte Plausibilitätsprüfung angestoßen. Dafür kann die KVBB zum Beispiel Patientendokumentationen, Sprechzeitennachweise oder andere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Patientenidentität
Die KVBB prüft auch, ob Sie auffällig viele identische Patienten mit anderen Praxen haben. Dies ist der Fall, wenn mehr als 20% Ihrer Patienten (bei fachgruppengleichen Praxen) oder 30% Ihrer Patienten (bei fachgruppenungleichen Praxen) auch Patienten einer anderen Praxis sind.
Erklärung der Überschreitung
Wenn die Grenzwerte bei der Prüfung überschritten werden, müssen Sie der KVBB erklären, warum dies der Fall ist. Gründe sind zum Beispiel:
- Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
- Vertretung im Notfall
- Überweisungen zu speziellen Untersuchungen