Vergütung Hausärzte
Abrechnung
Sie rechnen die von Ihnen erbrachten Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ab. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und wird online an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) übertragen. Dort wird sie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Plausibilität geprüft.
Vergütung
Die Vergütung der Hausärzte erfolgt nach dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVBB. Grundlage der Vergütung ist der EBM. Die Leistungen werden innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach der regionalen EURO-Gebührenordnung vergütet.
Quotierung
Sollten die Mittel im hausärztlichen Vergütungsvolumen nicht ausreichen, erfolgt eine Quotierung. In diesem Fall ist eine Auszahlungsquote von mindestens 95% garantiert.
Strukturpauschalen
Ist hingegen nach unquotierter Vergütung der Leistungen noch Geld im Hausarzttopf verfügbar, werden daraus Strukturpauschalen in Form eines Zuschlages zu den Versichertenpauschalen gewährt.
Voraussetzungen für Strukturzuschlag
Voraussetzung für einen Strukturzuschlag ist die Abrechnung bestimmter Leistungen bzw. Leistungsbereiche. Dazu gehören beispielsweise Haus- und Heimbesuche, Langzeit-Blutdruckmessungen oder die Versorgung chronischer Wunden. Die komplette Übersicht finden Sie im Paragraf 10 des Honorarverteilungsmaßstabs.
Honorarbescheid
Am Ende eines jeden Abrechnungsverfahrens erhalten Sie ca. 4 Monate nach Übertragung Ihrer Quartalsabrechnung Ihren Honorarbescheid mit den entsprechenden Anlagen und die Restzahlung. Er informiert Sie über die Höhe Ihres Honorars für Ihre abgerechneten Leistungen und gibt Ihnen Auskunft, ob sachlich-rechnerische Berichtungen durch die KV vorgenommen wurden und auch, ob Honorarkürzungen erfolgten.
Widerspruch gegen Honorarbescheid
Gegen den Honorarbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
Beratungsangebot
Wir beraten sie gerne bei Fragen rund um Ihren Honorarbescheid