Fallzahlmeldung
Bei neu gegründeten Praxen oder wesentlichen Praxisveränderungen werden für die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen in den ersten beiden Quartalen grundsätzlich die gemeldeten Behandlungsfälle herangezogen.
Die Behandlungsfälle sind der KVBB in der Regel für den Zeitraum von 6 Monaten (2 vollständige Quartale) bis zum 25. des jeweiligen Monats mitzuteilen. Nach zwei Quartalen liegt die erste vollständige Honorarabrechnung vor. Die monatliche Fallzahlmeldung kann nun entfallen.
Die durchschnittliche Abschlagszahlung wird fortlaufend auf Basis der letzten verfügbaren (im weiteren Verlauf der letzten vier verfügbaren) Honorarzahlungen ermittelt (Abschnitt 3.2 Abs. 2 Satz 2 der Abrechnungsordnung der KVBB).
Bitte beachten Sie, dass die Abschlagszahlungen, die auf Basis der gemeldeten Behandlungsfälle berechnet werden, innerhalb eines Quartals schwanken können. Dies resultiert meist aus der Tatsache, dass zu Beginn eines Quartals eine höhere Anzahl Versicherter die Praxis aufsuchen und gemeldet werden als zum Ende des Quartals.
Wichtig zu beachten ist:
- ein Patient im Quartal ist ein Behandlungsfall der Praxis (nicht je Arzt und nicht je wiederholtem Patientenkontakt )
- Ihre Meldung der Behandlungsfälle erfolgt für Ihre Betriebsstättennummer
- Es werden ausschließlich Erstkontakte gemeldet (Eine kumulative Meldung führt zur Überzahlung)
Melden Sie uns die Behandlungsfälle zum 25. des Monats über den DatenNerv portal.kvbb.kv-safenet.de/portal/