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Corona-Tests: Auftrags- und Dokumentationsfristen verlängert

Die Auftrags- und Dokumentationsfristen für den Nachweis der korrekten Durchführung und Abrechnung von Corona-Testungen wurden bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Das sieht die geänderte Coronavirus-Impf- und Testverordnung vor, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2024 in Kraft trat.

Für beide Verordnungen können Änderungen zu den an das Bundesamt für Soziale Sicherung gemeldeten Angaben zur Abrechnung nunmehr bis 31.10.2028 erfolgen, sofern diese aus der Berücksichtigung von Beträgen resultieren, die mittels einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlichen Vergleichs belegt werden.