Honorarverteilung im I. Quartal 2024
Grundlage für die Honorarverteilung im ersten Quartal 2024 ist der Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), beschlossen von der KVBB-Vertreterversammlung am 8. März 2024. Die zur Verfügung stehenden Budgets wurden gemäß der Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2024 ermittelt.
Wichtige Parameter sind unter anderem:
- Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um 0,0188 Prozent und den Kassenwechslereffekt von 0,0980Prozent
- die Weiterentwicklung des Orientierungspunktwertes (OW) auf 11,9339 Cent (plus 3,85 Prozent)
- Steigerung der Wegepauschalen um über 4 Prozent
- Erhöhung der extrabudgetären Finanzierung für förderungswürdige Leistungen auf 6,5 Mio. Euro für das Jahr 2024
Mit dem neuen Finanzierungsbetrag für förderungswürdige Leistungen wurde in Abstimmung mit den Krankenkassen der Leistungskatalog in Anlage 3 des HVM angepasst (siehe „KV intern“ 12/2023).
Das erste Quartal des Jahres 2024 war abrechnungsstark, und dies hat folgende Konsequenzen:
- Im hausärztlichen Versorgungsbereich reichten – unter anderem aufgrund der hohen Anzahl von Infekten – die zur Verfügung stehenden Mittel erstmals seit langer Zeit nicht aus, so dass eine Quotierung erfolgen musste. Die Auszahlungsquote für die Fachgruppen Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Praktische Ärztinnen und Ärzte lag bei circa 97,8 Prozent.
- Auch die Honoraranforderungen für die Vergütung der förderungswürdigen Leistungen überstiegen im hausärztlichen Bereich das zur Verfügung stehende Geld. Es wurde deshalb eine Auszahlungsquote von 91,204 Prozent angesetzt.
- Einzig die Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin erhielt die Leistungsanforderungen zum vollen OW vergütet. Den hohen Mehrbedarf müssen die Krankenkassen voraussichtlich mit einer Ausgleichzahlung von circa 2,3 Mio. Euro finanzieren.
- Für die Vergütung der Strukturpauschale standen in diesem Quartal keine Mittel zur Verfügung.
- Im fachärztlichen Versorgungsbereich standen für die Vergütung der RLV/QZV-überschreitenden Leistungsanteile 2,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für diese Leistungen wurde eine Auszahlungsquote von circa 18,8 Prozent des Orientierungswertes angesetzt.
- Das Budget zur Vergütung der förderungswürdigen Leistungen reichte im fachärztlichen Bereich aus, um die Anforderungen zum vollen Orientierungswert vergüten zu können.
Eckdaten der Honorarverteilung I/2024
Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 249,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:
Bereiche | Hausärzte | Fachärzte |
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung | 249,5 Mio. Euro | |
Honorarfonds Labor | 18,4 Mio. Euro | |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall | 6,4 Mio. Euro | |
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt | 113,9 Mio. Euro | 110,7 Mio. Euro |
davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen | 103,8 Mio. Euro | 102,2 Mio. Euro |
davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde | 10,1 Mio. Euro |
|
davon: Honorarfonds genetisches Labor |
| 3,5 Mio. Euro |
davon: Honorarfonds PFG |
| 5,0 Mio. Euro |
- Im Laborbereich wurde auf Grund der hohen Anforderung nur die Mindestauszahlungsquote von 89 Prozent des Orientierungswerts vergütet. Dies betrifft die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus. Zur Gewährleistung dieser Quote waren Stützungen in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro erforderlich.
- Humangenetische Leistungen, die dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind, werden mit voraussichtlich circa 0,2 Mio. Euro aus dem fachärztlichen Budget gestützt, um die Mindestauszahlungsquote von 72,238 Prozent des Orientierungswerts zu garantieren.
Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:
Zentrale Honorarfonds | Fondshöhe | Quoten |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM) | 6,4 Mio. Euro | 100 % |
Honorarfonds Labor (§ 5 HVM) | 18,4 Mio. Euro | 89 % |
Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Haus- und kinderärztlicher Versorgungsbereich
Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2024 | 113,9 Mio. Euro | Quoten |
darunter: |
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Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde | 12,4 Mio. Euro | 100 % |
Rückstellungen/Bereinigungen | 0,02 Mio. Euro |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | -0,04 Mio. Euro |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,2 Mio. Euro |
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Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 4,1 Mio. Euro |
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Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM | 0,0 Mio. Euro | 0 % |
Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen (gem. § 10 HVM) | 99,0 Mio. Euro | 97,773 % |
Leistungsbezogene Honorarfonds | 0,5 Mio. Euro |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 0,02 Mio. Euro | 100 % |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,02 Mio. Euro | 100 % |
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,5 Mio. Euro | 89 % |
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2024 | 110,7 Mio. Euro | Quoten | ||
darunter: |
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Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) | 3,5 Mio. Euro | 72,238 % | ||
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) | 5,0 Mio. Euro | 100 % | ||
Rückstellungen/Bereinigungen | -1,0 Mio. Euro |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,3 Mio. Euro |
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Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 17,3 Mio. Euro |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | 1,2 Mio. Euro |
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Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) | -0,2 Mio. Euro |
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Leistungsbezogene Honorarfonds | 8,8 Mio. Euro |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 1,6 Mio. Euro | 100 % | ||
Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie | 1,9 Mio. Euro | 72,238 % | ||
Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM | 1,7 Mio. Euro | 100 % | ||
Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) | 0,01 Mio. Euro | 100 % | ||
Haus- und Heimbesuche | 0,4 Mio. Euro | 97,956 % | ||
Strukturpauschale konservative Augenheilkunde | 1,8 Mio. Euro | 73,299 % | ||
Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit | 0,001 Mio. Euro | 100 % | ||
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern | 0,01 Mio. Euro | 100 % | ||
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,002 Mio. Euro | 100 % | ||
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,7 Mio. Euro | 89 % | ||
Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM) | 0,7 Mio. Euro | 100 % | ||
Arztgruppenbezogene Honorarfonds | 3,3 Mio. Euro |
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Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie | 0,05 Mio. Euro | 81,728 % | ||
Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern | 0,1 Mio. Euro | 72,238 % | ||
Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt | 0,2 Mio. Euro | 72,238 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten | 2,3 Mio. Euro | 75,666 % | ||
Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) | 0,1 Mio. Euro | 79,072 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie | 0,5 Mio. Euro | 79,975 % | ||
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 72,6 Mio. Euro |
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Sonderverträge
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 118,0 Mio. Euro vergütet.
GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge | Gesamt |
Leistungen des ambulanten Operierens | 13,5 Mio. Euro |
Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening | 18,2 Mio. Euro |
Wegepauschalen | 0,6 Mio. Euro |
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie | 21,8 Mio. Euro |
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) | 2,8 Mio. Euro |
Dialysesachkosten | 15,6 Mio. Euro |
Zuschläge zur PFG | 1,2 Mio. Euro |
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) | 1,7 Mio. Euro |
DMP | 12,6 Mio. Euro |
Mammographie-Screening | 2,1 Mio. Euro |
Hausarztzentrierte Versorgung | 0,3 Mio. Euro |
Onkologievereinbarung | 2,0 Mio. Euro |
Sozialpsychiatrievereinbarung | 1,1 Mio. Euro |
Schutzimpfungen | 2,3 Mio. Euro |
TSVG-Leistungen | 8,3 Mio. Euro |
Laborleistungen | 0,3 Mio. Euro |
Notfalldatenmanagement | 1,7 Mio. Euro |
Strahlentherapie | 3,8 Mio. Euro |
Kinder- und Jugendpsychiatrie | 1,2 Mio. Euro |
Kohärenztomographie | 1,5 Mio. Euro |
Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM | 1,2 Mio. Euro |
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge | 4,5 Mio. Euro |
Versichertenentwicklung I/2024 zu I/2023
Die leichte Steigerung der Anzahl gesetzlich Versicherter im Land Brandenburg stabilisiert sich auf das Niveau vor dem Beginn des Ukrainekrieges. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung im Land Brandenburg im vergangenen Jahr.
Nachvergütungen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte klargestellt, dass die Honorierung der Übermittlungspauschalen für eArztbriefe (GOP 86900 und 86901) trotz der Neuregelung zur TI-Finanzierung weiter gilt. Für alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen es im Quartal III/2023 zu Berichtigungen diesbezüglich kam, erfolgte nun in einem ersten Schritt eine Nachvergütung für dieses Quartal. Geplant ist es, mit der Honorarverteilung des Quartals II/2024 in einem zweiten Schritt das Quartal IV/2023 nachzuvergüten.