Honorar

Honorarverteilung im I. Quartal 2024

Grundlage für die Honorarverteilung im ersten Quartal 2024 ist der Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), beschlossen von der KVBB-Vertreterversammlung am 8. März 2024. Die zur Verfügung stehenden Budgets wurden gemäß der Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2024 ermittelt.

Wichtige Parameter sind unter anderem:

  • Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um 0,0188 Prozent und den Kassenwechslereffekt von 0,0980Prozent
  • die Weiterentwicklung des Orientierungspunktwertes (OW) auf 11,9339 Cent (plus 3,85 Prozent)
  • Steigerung der Wegepauschalen um über 4 Prozent
  • Erhöhung der extrabudgetären Finanzierung für förderungswürdige Leistungen auf 6,5 Mio. Euro für das Jahr 2024

Mit dem neuen Finanzierungsbetrag für förderungswürdige Leistungen wurde in Abstimmung mit den Krankenkassen der Leistungskatalog in Anlage 3 des HVM angepasst (siehe „KV intern“ 12/2023).

Das erste Quartal des Jahres 2024 war abrechnungsstark, und dies hat folgende Konsequenzen:

  • Im hausärztlichen Versorgungsbereich reichten – unter anderem aufgrund der hohen Anzahl von Infekten – die zur Verfügung stehenden Mittel erstmals seit langer Zeit nicht aus, so dass eine Quotierung erfolgen musste. Die Auszahlungsquote für die Fachgruppen Allgemeinmedizin und Innere Medizin sowie Praktische Ärztinnen und Ärzte lag bei circa 97,8 Prozent.
  • Auch die Honoraranforderungen für die Vergütung der förderungswürdigen Leistungen überstiegen im hausärztlichen Bereich das zur Verfügung stehende Geld. Es wurde deshalb eine Auszahlungsquote von 91,204 Prozent angesetzt.
  • Einzig die Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin erhielt die Leistungsanforderungen zum vollen OW vergütet. Den hohen Mehrbedarf müssen die Krankenkassen voraussichtlich mit einer Ausgleichzahlung von circa 2,3 Mio. Euro finanzieren.
  • Für die Vergütung der Strukturpauschale standen in diesem Quartal keine Mittel zur Verfügung.
  • Im fachärztlichen Versorgungsbereich standen für die Vergütung der RLV/QZV-überschreitenden Leistungsanteile 2,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für diese Leistungen wurde eine Auszahlungsquote von circa 18,8 Prozent des Orientierungswertes angesetzt.
  • Das Budget zur Vergütung der förderungswürdigen Leistungen reichte im fachärztlichen Bereich aus, um die Anforderungen zum vollen Orientierungswert vergüten zu können.

Eckdaten der Honorarverteilung I/2024

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 249,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

249,5 Mio. Euro

Honorarfonds Labor

18,4 Mio. Euro

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

6,4 Mio. Euro

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

113,9 Mio. Euro

110,7 Mio. Euro

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

103,8 Mio. Euro

102,2 Mio. Euro

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

10,1 Mio. Euro

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

3,5 Mio. Euro

davon: Honorarfonds PFG

 

5,0 Mio. Euro

  • Im Laborbereich wurde auf Grund der hohen Anforderung nur die Mindestauszahlungsquote von 89 Prozent des Orientierungswerts vergütet. Dies betrifft die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus. Zur Gewährleistung dieser Quote waren Stützungen in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro erforderlich.
  • Humangenetische Leistungen, die dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind, werden mit voraussichtlich circa 0,2 Mio. Euro aus dem fachärztlichen Budget gestützt, um die Mindestauszahlungsquote von 72,238 Prozent des Orientierungswerts zu garantieren.

Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM)

6,4 Mio. Euro

100 %

Honorarfonds Labor (§ 5 HVM)

18,4 Mio. Euro

89 %

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Haus- und kinderärztlicher Versorgungsbereich

Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2024

113,9 Mio. Euro

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde
(inkl. vorläufiger Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

12,4 Mio. Euro

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,02 Mio. Euro

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,04 Mio. Euro

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. Euro

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,1 Mio. Euro

 

Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM

0,0 Mio. Euro

0 %

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen

(gem. §  10 HVM)

99,0 Mio. Euro

97,773 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. Euro

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,02 Mio. Euro

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,02 Mio. Euro

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. Euro

89 %

Fachärztlicher Versorgungsbereich

Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2024

110,7 Mio. Euro

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

3,5 Mio. Euro

72,238 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

5,0 Mio. Euro

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

-1,0 Mio. Euro

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. Euro

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

17,3 Mio. Euro

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

1,2 Mio. Euro

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,2 Mio. Euro

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,8 Mio. Euro

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,6 Mio. Euro

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,9 Mio. Euro

72,238 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,7 Mio. Euro

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. Euro

100 %

Haus- und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. Euro

97,956 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,8 Mio. Euro

73,299 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. Euro

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern
(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. Euro

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. Euro

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. Euro

89 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,7 Mio. Euro

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,3 Mio. Euro

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. Euro

81,728 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,1 Mio. Euro

72,238 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. Euro

72,238 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

2,3 Mio. Euro

75,666 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,1 Mio. Euro

79,072 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie

0,5 Mio. Euro

79,975 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

72,6 Mio. Euro

 

 

Sonderverträge

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 118,0 Mio. Euro vergütet.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge
Quartal I/2024

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

13,5 Mio. Euro 

Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening

18,2 Mio. Euro

Wegepauschalen

0,6 Mio. Euro

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

21,8 Mio. Euro

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,8 Mio. Euro

Dialysesachkosten

15,6 Mio. Euro

Zuschläge zur PFG

1,2 Mio. Euro

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,7 Mio. Euro

DMP

12,6 Mio. Euro

Mammographie-Screening

2,1 Mio. Euro

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. Euro

Onkologievereinbarung

2,0 Mio. Euro

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,1 Mio. Euro

Schutzimpfungen

2,3 Mio. Euro

TSVG-Leistungen

8,3 Mio. Euro

Laborleistungen

0,3 Mio. Euro

Notfalldatenmanagement

1,7 Mio. Euro

Strahlentherapie

3,8 Mio. Euro

Kinder- und Jugendpsychiatrie

1,2 Mio. Euro

Kohärenztomographie

1,5 Mio. Euro

Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM

1,2 Mio. Euro

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

4,5 Mio. Euro

Versichertenentwicklung I/2024 zu I/2023

Die leichte Steigerung der Anzahl gesetzlich Versicherter im Land Brandenburg stabilisiert sich auf das Niveau vor dem Beginn des Ukrainekrieges. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung im Land Brandenburg im vergangenen Jahr.

Nachvergütungen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte klargestellt, dass die Honorierung der Übermittlungspauschalen für eArztbriefe (GOP 86900 und 86901) trotz der Neuregelung zur TI-Finanzierung weiter gilt. Für alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen es im Quartal III/2023 zu Berichtigungen diesbezüglich kam, erfolgte nun in einem ersten Schritt eine Nachvergütung für dieses Quartal. Geplant ist es, mit der Honorarverteilung des Quartals II/2024 in einem zweiten Schritt das Quartal IV/2023 nachzuvergüten.