Verträge

Satzungsimpfvereinbarung mit der BARMER

Bekanntermaßen haben die KVBB und die BARMER in 2019 eine Satzungsimpfvereinbarung geschlossen „KV-Intern“ 8/2019.

Zum 1. Januar 2021 kann nun die Meningokokken B-Impfung für die  bei der BARMER versicherten Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch ohne Vorliegen einer Reiseindikation abgerechnet werden. Hierzu geben Sie bitte die SNR 89914B an.

Ist eine geplante Auslandsreise der Grund für die Meningokokken B-Impfung, dann ist wie bisher die bekannte SNR 89914 anzugeben. Beide Impfungen werden mit jeweils 15 Euro vergütet.

Die aktualisierte Satzungsimpfvereinbarung mit der BARMER finden Sie im geschützten Bereich der Website der KVBB in der Rubrik Praxis unter Verträge.

  • Ansprechpartner

    Abrechnungsberatung

    0331/2309-100

     

    Fachbereich Verträge