Verordnungen

Neues Formular für Verordnung von Rehasport

Zum 1. Januar 2023 ist nur noch das angepasste Formular 56, Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining zu verwenden. Bitte denken Sie daran, die neuen Muster rechtzeitig zu bestellen, da die alten Formulare nicht aufgebraucht werden dürfen. Das neue Formular kann durch die Software-Hersteller in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt werden.

Die Neuerungen im Überblick

Strukturierte Angabe von ICD-10-Diagnosen

Zukünftig werden die ICD-10-Kodes in strukturierter Form angegeben, wie es auch schon auf anderen vertragsärztlichen Formularen üblich ist. Die Verordnungssoftware übernimmt den elektronisch hinterlegten ICD-10-Klartext direkt in das Diagnosefeld.

Erhöhter Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen

Ein neues Ankreuzfeld ermöglicht es, einen bestehenden erhöhten Teilhabebedarf auf der Verordnung kenntlich zu machen. Dadurch können der Rehabilitationssport und das Funktionstraining besser auf die Bedürfnisse von schwerstbehinderten Menschen eingehen, indem spezifische Übungsgruppen mit weniger Teilnehmenden angeboten werden.

Des Weiteren wurde die Liste der Krankheiten, bei denen ein erweiterter Leistungsumfang begründet ist, ergänzt.

  • leichte bis mittelgradige dementielle Syndrome
  • Diabetes mellitus mit Folgeerkrankung und
  • mittelgradige Intelligenzminderung

Die Liste der Erkrankungen ist nicht mehr abschließend, sodass die Formulierung ,,insbesondere bei folgenden Krankheiten…‘‘ ergänzt wurde. Somit kann eine vergleichbare Erkrankung im Feld Diagnose/Nebendiagnose angegeben und in der Liste mit einem Kreuz bei ,,andere vergl. Krankheit(en)‘‘ kenntlich gemacht werden.

Rehabilitationssport in Herz- und Herzinsuffizienzgruppen

Die neue Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wurde um die Verordnungsmöglichkeit spezieller Herzinsuffizienzgruppen für Patienten mit hohem vaskulären Ereignisrisiko erweitert. Es werden dort Patienten betreut, die bei geringer körperlicher Belastung zu Erschöpfung, Herzrhythmusstörungen, Luftnot oder Angina pectoris neigen. Bei dieser Gruppe muss, anders als bei Herzgruppen, eine ständige ärztliche Betreuung anwesend sein.

Erst und Folgeverordnung

Für eine Erstversorgung sind 90 Übungseinheiten in 24 Monaten vorgesehen. Eine Folgeverordnung mit 45 Einheiten in 12 Monaten kann bei einer Belastungsgrenze von weniger als 1,4 Watt je kg Körpergewicht ausgestellt werden oder wenn aufgrund von kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich ist.

Ab sofort ist es möglich, beim Funktionstraining die Kombination aus Wasser -und Trockengymnastik zu empfehlen. Zusätzlich kann sowohl für den Rehabilitationssport als auch das Funktionstraining eine von den Richtwerten abweichende Anzahl von Übungseinheiten angegeben werden. 

Weitere Informationen:

Änderungen auf Formular für Reha-Sport und Funktionstraining ab 1. Januar 2023 (kbv.de)

  • Ansprechpartner

    Mitgliederservice

    0331/2309-100