Verordnungen

Gültigkeit der Arzneimittel-Rezepte 28 Tage

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat im April eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Dieser Beschluss ist nun zum 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Das rosa Rezept (Muster 16) zulasten der GKV ist fortan nur noch 28 Tage, statt wie bislang einen Monat, gültig. Entsprechend lautet § 11 Absatz 4 der Arzneimittel-Richtlinie nun wie folgt: „Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden.“ Damit gilt für die Arzneimittel-Verordnungen die gleiche Frist wie für Hilfsmittel und Heilmittel.

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