Abrechnung

Erfolgreiche Preisverhandlungen zu Schutzimpfungen

Die KVBB hat erneut das Ende der Mindestlaufzeit der Impfvereinbarung zum Anlass genommen, um mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen Verhandlungen zur Anpassung der Vergütungen zu führen. Im Ergebnis konnten wir unsere Position im Spitzenfeld der Bundesländer insbesondere bei den häufig durchgeführten Schutzimpfungen ausbauen.

Ab 1. Januar 2023 gelten folgende Preise:

Einfachimpfungen 7,76 Euro
Herpes Zoster 8,53 Euro
Cholera, Rotavirus, Tollwut, Thyphus  8,79 Euro
Influenza 9,00 Euro
HPV 9,93 Euro
Zwei- bis Fünffachimpfungen 12,62 Euro
Sechsfachimpfung  21,41 Euro

Für das Jahr 2024 werden die Preise im Gleichklang mit der Steigerung des Orientierungs­punktwertes dynamisch weiterentwickelt.

Bei der Influenza-Impfung haben die Krankenkassen nach langer Diskussion eine deutliche Steigerung um fast sechs Prozent zugestanden. Zu einer vollständigen Angleichung an den Preis, der den Apothekern insgesamt gezahlt wird, waren die Krankenkassen hier wie auch bisher in den anderen Bundesländern nicht bereit.

Für den Fall von Lieferengpässen empfiehlt die Schutzimpfungs-Richtlinie in ihrer Anlage 3 seit dem letzten Jahr Alternativimpfstoffe. Die Abrechnung erfolgt dann mittels der Dokumenta­tionsnummer, die für den empfohlenen Alternativimpfstoff maßgeblich ist. Im Übrigen gelten die Dokumentationsnummern unverändert fort.

Aufgrund ihrer Spezifik ist die Impfung gegen Affenpocken analog der Impfungen gegen Gelbfieber und Japanische Enzephalitis nicht Gegenstand der Impfvereinbarung. Auch serologische Testungen gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie sind nicht in den Vertrag einbezogen. Die jeweiligen Vergütungen richten sich nach der GOÄ.

Die Vereinbarung finden Sie in Kürze auf der Website der KVBB im geschützten Bereich unter der Rubrik Verträge.

  • Ansprechpartner

    Abrechnungsberatung
    0331/2309-100