Verträge

DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 aktualisiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat turnusmäßig die Vorgaben für die Versorgungsinhalte zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Diese wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in unserem regionalen DMP-Vertrag umgesetzt.

Von den zahlreichen Änderungen und Aktualisierungen soll hier nur ein Beispiel aufgegriffen werden. So ist nun anstelle der bisher geforderten jährlichen Bestimmung der Albumin-Ausscheidungsrate zukünftig die Albumin-Kreatin-Ratio zu ermitteln, um auch frühe Formen der diabetischen Nephropathie zuverlässig erkennen zu können. Diese Änderung findet sich auch in der Dokumentation wieder und wird in der Qualitätssicherungsanlage abgebildet. Die Anlage Qualitätssicherung enthält nun auch ein Ziel zur mindestens einmal jährlich erforderlichen kompletten Erhebung des Fußstatus bei allen Teilnehmern über 18 Jahren.

Die Überweisungsanlässe an qualifizierte Fachärzte oder Einrichtungen zur Mitbehandlung wurden präzisiert und erweitert.

Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes wurden die Teilnahmevoraussetzungen für Vertragsärzte, die sich neu zur Teilnahme entschließen, angepasst. Die bisher vereinbarten Mindestpatientenzahlen (z. B. Betreuung von jährlich mindestens 10 Insulinpumpenträgern für die Ersteinstellung bei Insulinpumpentherapie) wurden durch das Erfordernis einer dauerhaften Betreuung ersetzt. Um Neupraxen den Zugang nicht zu verwehren, gilt dieses Erfordernis ab dem zweiten Jahr der Teilnahme.

Das aktualisierte Teilnahmeformular finden Sie wie gewohnt hier.

Viele KVen haben die anstehenden Änderungen umgesetzt, ohne über zusätzliche Vergütungen zu verhandeln. Der KV Brandenburg ist es gelungen, die Schulungsvergütung um jeweils 1,50 Euro je Patient und Unterrichtseinheit anzuheben – und damit Steigerungen zwischen 5,4 bis 6,5 Prozent zu erreichen. Damit kann die KVBB ihren Spitzenplatz bei einem Teil der Schulungen weiter ausbauen.

Die Sachkosten für das Patientenschulungsmaterial für Kinder und Jugendliche wurden an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und kräftig angehoben: Für das Schulungsprogramm für Kinder können nun 19,90 Euro abgerechnet werden. Noch deutlicher fällt der Zuwachs beim Schulungsmaterial für Jugendliche aus: Künftig kommen hier 100 Euro zum Tragen.

Bitte beachten Sie für das Schulungsmaterial die neuen SNR:

 

Euro

SNR

Programmierte ärztliche Schulung von erwachsenen Typ 1-Diabetikern

12 UE intensivierte Insulintherapie

max. 12 UE LINDA bei intensivierter Insulintherapie

12 UE PRIMAS

29,50

28,50

29,50

96092

96097

96110

Programmierte ärzt­liche Schulung von Kindern und Jugendlichen

Diabetesbuch für Kinder

Jugendliche mit Diabetes

29,50

29,50

96093

96098

Hypertonieschulung

4 UE Schulungsprogramm Hypertonie

5 UE HBSP

5 UE IPM

24,50

24,50

24,50

96026

96027

96028

Hypoglykämiewahrnehmungstraining

8 UE BGAT

5 UE HyPOS

28,50

28,50

96094

96099

Schulungsmaterial (Verbrauchsmaterial)

Diabetes:

Erwachsene

Jugendliche (12-18 Jahre)

Kinder (6-12 Jahre)

PRIMAS-Schulung

 

Hypertonie

 

Hypoglykämiewahrnehmungstraining:

BGAT

HyPOS

 

9,00

100,00

19,90

14,00

 

9,00

 

 

20,00

6,00

 

96031

96031J

96031K

96036

 

96033

 

 

96095

96096

Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 wurde ebenfalls geändert. Hier bleibt zwar in Sachen Versorgungsinhalte vorerst alles beim Alten, doch musste die Dokumentation aktualisiert werden. Das Erfordernis des Nachweises von Mindestpatientenzahlen als Teilnahmevoraussetzungen in den Anlagen Strukturqualität war hier ebenfalls zu streichen. Fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt und Nephrologen, die sich neu zur Teilnahme entschließen, müssen nun anstelle der bisher geforderten Mitbetreuung von 30 Patienten eine Berechtigung zur Schulung von insulinpflichtigen Diabetikern nachweisen.

Es ist gelungen, das Schulungsportfolio um das Schulungsprogramm MEDIAS 2 BOT + SIT + CT (MEDIAS 2 BSC) zu erweitern. Wenn Sie dieses Programm im Rahmen des DMP anbieten möchten, bitten wir Sie, bereits erworbene Schulungsnachweise für MEDIAS 2 BSC zur Genehmigungserteilung an den Fachbereich Qualitätssicherung der KVBB zu senden.

Die Vergütung je Patient und Unterrichtseinheit der bereits vereinbarten Schulungsprogramme wurde ebenfalls um 1,50 Euro und somit um bis zu 7 Prozent angehoben. Ausgenommen davon ist die SGS-Schulung für geriatrische Patienten: Hier beträgt die Anhebung aufgrund der verkürzten Unterrichtseinheiten 0,50 Euro. Das Schulungsmaterial für SGS-Schulungen wird künftig über die SNR 96031 abgerechnet und aufgrund der derzeitigen Kosten mit 9 Euro vergütet.

 

Euro

SNR

Programmierte ärztliche Schulung von Typ 2-Diabetikern ohne Insulinbehandlung

4 UE Kronsbein, Jörgens

4 UE LINDA ohne Insulin

6 UE à 45 Minuten SGS

8 UE MEDIAS 2

 

23,50

26,50

15,50

23,50

96020D

96120D

96121D

96021D

Programmierte ärztliche Schulung von Typ 2-Diabetikern mit Insulinbehandlung

5 UE konventionelle Insulintherapie

5 UE Normalinsulin bzw. 6 UE bei Verzögerungsinsulin

5 UE LINDA mit Insulin

7 UE á 45 Minuten SGS

10 UE Diabetes & Verhalten

12 UE LINDA ICT

12 UE intensivierte Insulintherapie

12 UE MEDIAS 2 ICT

6 UE MEDIAS 2 BSC

25,50

25,50

27,50

15,50

24,50

28,50

29,50

29,50

26,50

96022D

96122D

96130D

96131D

96132D

96133D

96023D

96123D

96134 D

Hypoglykämie­wahrnehmungstraining

8 UE BGAT III

5 UE HyPOS

28,50

28,50

96140D

96141D
 

Hypertonie-Schulung

4 UE Schulungsprogramm Hypertonie

5 UE HBSP

5 UE IPM

24,50

24,50

24,50

96024D

96124D

96125D

DiSko-Schulung als Ergänzung zu o.g. Schulungs­programmen

1 UE

23,50

96034

Schulungsmaterial (Verbrauchsmaterial)

Diabetes

MEDIAS 2-Schulungen

 

Hypoglykämiewahrnehmungstraining

BGAT

HyPOS

 

Hypertonie

 9,00

11,00

 

 

20,00

 6,00

 

 9,00

96031

96032

 

 

96095

96096

 

96033

Eine essentielle Forderung der KVBB konnte umgesetzt werden, die bei folgender Fallkonstellation zum Tragen kommt:

Wenn ein Versicherter innerhalb von 12 Monaten zwei Schulungen ohne plausible Erklärung versäumt oder zwei aufeinander folgende Dokumentationen fehlen, ist in der Risikostrukturausgleichsverordnung die Beendigung der Teilnahme des Versicherten zwingend vorgesehen. Da die Ausschreibung zum Tag der letzten gültigen Dokumentation erfolgt, kann es immer wieder vorkommen, dass in der Zwischenzeit durchgeführte Leistungen insbesondere der zweiten Versorgungsebene nicht vergütet werden. Um diesen Missstand auszuräumen, konnte mit den Verbänden der Krankenkassen vereinbart werden, dass die Ärzte der zweiten Versorgungsebene auf eine gültige Einschreibung vertrauen dürfen, wenn eine Überweisung vom koordinierenden Vertragsarzt vorliegt. Die Vergütung ist also ausschließlich von dieser Überweisung abhängig. Bitte bewahren Sie diese Überweisung sorgfältig auf, um sie im Zweifelsfall belegen zu können.

Zwar ließen sich in den Verhandlungen nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, doch konnte den Krankenkassen neben den dargestellten Ergebnissen die feste Zusage abgerungen werden, zeitnah die hochwertige diabetologische Versorgung zusätzlich zu den DMP in einem neuen Strukturvertrag abzubilden.

Die aktualisierten Verträge finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Verträge im geschützten Bereich.

 

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    0331/2309-100