Vergütung für stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen
Zum 1. Oktober 2023 wurden drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen in das Kapitel 25 (Strahlentherapie) des EBM aufgenommen.
Die einzeitige SRS ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. Ziel ist das Erreichen einer langdauernden Tumorkontrolle bei minimalen Nebenwirkungen.
Die GOP 25322 (1.251,88 Euro) ist für die Bestrahlung des ersten Zielvolumens berechnungsfähig, für jedes weitere Zielvolumen die GOP 25323 (312,91 Euro). Jede Metastase beziehungsweise jedes Vestibularisschwannom stellt dabei ein eigenes Zielvolumen dar.
Die Bestrahlungsplanung iwird über die neue GOP 25348 (3.651,19 Euro) abgerechnet.
Die drei neuen GOP sind auch bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen abrechenbar. Das setzt aber eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Die SRS-Methode dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und Neurochirurgie anwenden.