Anstellung Praxis

Die Anstellung wird zunehmend von vielen jungen Medizinern, insbesondere Medizinerinnen, in Anspruch genommen. Die Gestaltung von Arbeitszeiten ist flexibel und trotzdem planbar.

Zudem werden auch immer mehr niedergelassene Haus- und Fachärzte ihre Leistungspotentiale durch zusätzlich angestellte Kollegen in der eigenen Praxis oder Zweigpraxen erweitern, um den Anforderungen einer flächendeckenden ambulanten Versorgung auch künftig gerecht werden zu können.

Wer als angestellter Arzt tätig werden möchte, muss sich zunächst - wie bei der freiberuflichen Tätigkeit - in ein Arztregister eintragen lassen: Eintrag ins Arztregister

In jedem Fall ist jedoch der niedergelassene Arzt derjenige, der eine Anstellung beim Zulassungsausschuss beantragen muss.

Die weitere Vorgehen hängt davon ab, ob sich der künftige Anstellungsort in einem für Zulassungen geöffneten oder gesperrten Planungsbereich (Landkreis) befindet.

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