Facharztweiterbildung – Förderung weiterer Stellen aus dem Strukturfonds
Die finanziellen Mittel für die Förderung der Weiterbildung im fachärztlichen Bereich durch die Bundesvereinbarung sind auf 60 Stellen begrenzt, die bereits vollständig für das Jahr 2025 vergeben wurden.
Aufgrund der hohen Nachfrage hat der Vorstand der KVBB beschlossen, weitere 14,6 Stellen (VZÄ-Vollzeitäquivalente) mit Finanzmitteln des Strukturfonds 2025 zu fördern.
Diese Förderung erfolgt ergänzend und unabhängig von den bundesweit gesetzlichen Reglungen. Die Einzelheiten wurden durch den Vorstand in den Ausführungsbestimmungen festgelegt.
Gefördert werden im Jahr 2025 14,6 Stellen (VZÄ) mit monatlich 5.800 Euro für maximal 9 Monate innerhalb des Zeitraumes 1.4.2025 bis 31.12.2025.
Die Vergabe der 14,6 Förderstellen (VZÄ) erfolgt für folgende Fachgruppen:
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Allgemeinchirurgie
- Urologie
- Innere Medizin und Rheumatologie
Bitte beachten Sie folgende Hinweise hinsichtlich der Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung aus dem Strukturfonds:
- Es können nur vollständig vorliegende Anträge berücksichtigt werden.
- Die finanzielle Förderung ist auf max. 9 Monate innerhalb des Zeitraums 1.4.2025 bis 31.12.2025 begrenzt.
- Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch die KVBB. Sie kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.
- Werden mehr Anträge gestellt, als Förderstellen zu vergeben sind, erfolgt eine Auswahl nach der in den Ausführungsbestimmungen beschriebenen Priorisierung.
- Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden.