Impfstoffe
Die AOK Nordost informiert wie in den Vorjahren über GKV-Preise der Grippeimpfstoffe für die kommende Saison 2025/26.
Grippeimpfstoff | zugelassen ab einem Alter von | Applikationsweg | GKV-Belastungspreis pro Dosis |
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Flucelvax 10er (Seqirus) | 2 Jahren | i.m. | 13,75 € |
Influvac 10er (Viatris) | 6 Monaten | i.m., tief s.c. | 13,76 € |
Xanaflu 10er (Viatris) | 6 Monaten | i.m., tief s.c. | 13,76 € |
Vaxigrip 10er (Sanofi) | 6 Monaten | i.m., s.c. | 13,81€ |
Influsplit 10er (GSK) | 6 Monaten | i.m. | 14,21 € |
Fluenz 1er (AstraZeneca)* | 2 - 17 Jahren | nasal | 26,43 € |
Adjuvantierte bzw. Hochdosis-Impfstoffe für Personen ab 60 Jahren zur Impfung gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). | |||
Efluelda 10er (Sanofi) | 60 Jahren | i.m., s.c. | 25,09 € |
Fluad 10er (Seqirus) | 50 Jahren | i.m. | 25,09 € |
*Die bei der Anwendung entstehenden Mehrkosten können im medizinisch begründeten Einzelfall gemäß SLR-L gerechtfertigt sein (z.B. Spritzenophobie, Gerinnungsstörungen).
Stand: 19.12.2024, Quelle: Angabe der Hersteller
Die pharmazeutischen Hersteller haben nachfolgende Preise mitgeteilt.:
In Bezug auf die Schutzimpfungs-Richtlinie möchten wir auf zwei Änderungen hinweisen:
- Influenza-Impfempfehlung der WHO zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen. Der G-BA hat daraufhin in der Schutzimpfungsrichtlinie die Formulierung „quadrivalent“ gestrichen.
- Der G-BA hat außerdem die Schutzimpfungs-Richtlinie für Personen ≥ 60 Jahre angepasst. Ab der kommenden Saison kann sowohl der Hochdosis- (Efluelda®) als auch der MF-59-adjuvantierte Impfstoff (Fluad®) eingesetzt werden, beide Impfstoffe als trivalentes Produkt. Kann im medizinisch begründeten Einzelfall keiner dieser Impfstoffe eingesetzt werden, soll mit einem inaktivierten Standardimpfstoff geimpft werden.
An dem Prozedere der Grippeimpfstoffbestellung ändert sich im Vergleich zu den Vorjahren nichts. Nachfolgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe erfolgt bei einer Apotheke Ihrer Wahl.
- Bitte berücksichtigen Sie Veränderungen Ihrer Praxis und passen Sie Ihre Vorbestellung ggf. entsprechend an, z.B. können auch Apotheken die Grippeimpfung anbieten
- Die Verordnung erfolgt im SSB auf einem Muster 16 Formular zu Lasten der AOK Nordost, Markierungsfelder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen.
- Die Verordnung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots mit der Angabe der voraussichtlich benötigten Impfdosen.
- Bitte verordnen Sie maximal 70 Impfdosen je Verordnungszeile und maximal 210 Impfdosen je Verordnungsblatt.
- Bitte vermerken Sie auf dem Rezept „Verordnung gültig bis 30.04.2026“, dies dient der Apothekenabrechnung.
In der vertragsärztlichen Versorgung sind nur die Impfungen zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) gelistet sind. Diese wird auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) jährlich aktualisiert. In Brandenburg werden die Vergütung, Impfstoffbestellung, Umfang der Impfleistung oder Aufklärungspflichten in der Impfvereinbarung geregelt, die gleichermaßen für Ersatz- wie für Primärkassen gilt.
Grundsätze
- Alle Ärzte können impfen!
- Impfstoffe gemäß Schutzimpfungsrichtlinie (im Sinne einer Primärprävention) werden auf Muster 16 wie Sprechstundenbedarf („8“ und „9“) ohne Namensnennung zu Lasten der AOK Nordost für alle GKV-Patienten rezeptiert.
- Impfstoffe können im laufenden Monat nach Bedarf bestellt werden (Ausnahme Grippeimpfstoff!)
- Großpackungen und Kombinationsimpfstoffen sollten vorrangig verordnet werden.
- Patienten ohne Impfnachweis gelten als ungeimpft.
- Das Abrechnen von kombinierten Impfungen zu Lasten der GKV kann nur erfolgen, wenn alle Einzelkomponenten Kassenleistung sind.
- Impfstoffe unterliegen nicht der Richtwertprüfung.
- Die postexpositionelle Gabe von Impfstoffen, Sera und Chemotherapeutika ist mit Berechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschale abgegolten und daher nicht Gegenstand der Impfvereinbarung.
- Reiseimpfungen sind keine Kassenleistung, sofern sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören.
- GKV übernimmt Kosten für Schutzimpfung bei beruflicher Indikation gemäß Schutzimpfungsrichtlinie; die ausgeübte Tätigkeit muss dort genannt sein.
- Grundimmunisierungen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden, können zeitgerecht (nach Herstellerangaben) nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.
- Sollten kühlpflichtige Impfstoffe nach einer Havarie des Kühlschranks nicht mehr verwendbar sein, sind diese ebenfalls zu entsorgen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz dieser Impfstoffe.