Transparenzveröffentlichung Strukturfonds
Gefördert wurden 20 hausärztliche Praxen und jeweils eine kinderärztliche, eine augenärztliche, eine dermatologische und zwei HNO-Praxen mit Investitionskostenzuschüssen und Sicherstellungszuschlägen für 8 Praxisübernahmen, 8 Neugründungen, 8 Anstellungen und eine Zweigpraxis.
Zudem haben 491 Studierende eine Förderung für Famulaturen, Blockpraktika, ein Tertial des PJ und Praxistage erhalten.
120-mal wurde an Lehrärzte der Medizinischen Hochschule Brandenburg gemäß der Kooperationsvereinbarung mit der MHB für die Betreuung von Medizinstudierenden eine Förderung ausgezahlt.
307 Vertragsärzte haben eine Förderung für die Betreuung von Ärzten in Weiterbildung und Studierenden erhalten.
An 28 Vertragsärzte haben wir ein Überbrückungsgeld gezahlt für die Beschäftigung von vormals geförderten Ärzten in Weiterbildung, die bis zur Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit überbrückend in Vertragsarztpraxen tätig waren.
11 Vertragsärzten wurde ein Teil der Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungskursen im Rahmen ihrer Facharztweiterbildung erstattet.
Zudem erhielten 18 Vertragsärzte Fördergelder für die fachärztliche Weiterbildung.
Zusätzlich wurden 2 Mentorenschulungen finanziert und 29 Vertragsärzten eine sogenannte Bereithaltepauschale gezahlt, da sie als anerkannte KV Regiomed Lehrpraxen im Jahr 2023 keine Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) oder Studenten betreut haben.
Im Rahmen der Maßnahmen zur regionalen Förderung bei Unterversorgung wurden Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge an Hausärzte und jeweils eine kinderärztliche, eine augenärztliche und eine dermatologische Praxis für insgesamt 10 Praxisübernahmen, 4 Neugründungen und 6 Anstellungen ausgereicht.
Auch erhielten 392 Studierende eine Förderung für Famulaturen, Blockpraktika, ein Tertial des PJ und Praxistage.
Für die Betreuung von Medizinstudierenden an Lehrärzte der Medizinischen Hochschule Brandenburg gemäß der Kooperationsvereinbarung mit der MHB wurden 272 Förderungen ausgezahlt.
Um die Betreuung von Ärzten in Weiterbildung sowie von Studierenden zu unterstützen, erhielten 353 Vertragsärzte eine Förderung.
An 16 Vertragsärzte wurde ein Überbrückungsgeld gezahlt, um die Beschäftigung von vormals geförderten Ärzten in Weiterbildung, die bis zu Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit überbrückend in Vertragsarztpraxen tätig waren, zu ermöglichen.
Im Rahmen der Maßnahmen zum Strukturfonds wird auch die Teilnahme an Weiterbildungskursen im Rahmen ihrer Facharztweiterbildung teilweise erstattet – hier erhielten 9 Vertragsärzte einen Teil der Kosten ersetzt.
Teilfonds A:
Aus dem Strukturfonds Teil A erhielten im Jahr 2021 384 Medizinstudierende eine finanzielle Unterstützung für die Ableistung von Famulaturen, Blockpraktika, Praxistagen und Tertialen des Praktischen Jahres im ambulanten Bereich.
Für die Betreuung von 297 Studierenden und 144 Ärzten in Weiterbildung erhielten die betreuenden Ärzte eine Aufwandsentschädigung.
Ein sogenanntes Überbrückungsgeld erhielten 17 Praxen. Dies wird für die Beschäftigung von ehemals in Brandenburg geförderten Ärzten in Weiterbildung gezahlt, um die Zeit zwischen Facharztabschluss und Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit zu überbrücken.
Und 15 Ärzte erhielten eine Kostenerstattung für Weiterbildungskurse.
Teilfonds B:
Im Land Brandenburg wurden in 8 Förderregionen 13 Praxen aus dem Strukturfonds Teil B unterstützt. Die Unterstützung teilt sich wie folgt auf:
- 7 Praxisübernahmen (7 x Hausärzte)
- 2 Neugründungen (2 x Hausärzte)
- 2 Anstellungen (2 x Hausärzte)
- 1 Anstellung in der Zweigpraxis (Dermatologie)
- 1 Zweigpraxis (Augenheilkunde)
Aus dem Strukturfonds Teil A erhielten im Jahr 2020 302 Medizinstudierende eine finanzielle Unterstützung für die Ableistung von Famulaturen, Blockpraktika, Praxistagen und Tertialen des Praktischen Jahres im ambulanten Bereich. Ein sogenanntes Überbrückungsgeld erhielten 24 Praxen. Dies wird für die Beschäftigung von ehemals in Brandenburg geförderten Ärzten in Weiterbildung gezahlt, um die Zeit zwischen Facharztabschluss und Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit zu überbrücken.
Im Rahmen der Facharztweiterbildung erhielten 18 ehemalige Ärzte in Weiterbildung eine Kostenerstattung für Weiterbildungskurse. Diese wurden im Rahmen der Facharztweiterbildung vorgenommen.
Für die Betreuung von Medizinstudierenden und Ärzten in Weiterbildung haben 428 ambulant tätige Ärzte eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Im Land Brandenburg wurden in 9 Förderregionen 14 Praxen aus dem Strukturfonds Teil B unterstützt. Die Unterstützung teilt sich wie folgt auf:
- 7 Praxisübernahmen (6 x Hausärzte, 1 x Hautarzt)
- 3 Neugründungen (2 x Hausärzte, 1 x Kinderarzt)
- 4 Anstellungen (3 x Hausärzte, 1 x Augenarzt
Verwendung der Finanzmittel des Teilfonds A :
Im Rahmen der Sicherstellung hat die KVBB 380 Medizinstudierenden eine finanzielle Unterstützung für die Ableistung von Famulaturen, Blockpraktika, Praxistagen und Tertialen des Praktischen Jahres im ambulanten Bereich gezahlt.
Ein sogenanntes Überbrückungsgeld erhielten 25 Praxen. Dieses wird für die Beschäftigung von Ärzten gewährt, die vorher als Ärzte in Weiterbildung durch die KVBB gefördert wurden und wird einmalig für die Zeit zwischen Facharztabschluss und Aufnahme einer ambulanten Tätigkeit gewährt.
10 ehemalige Ärzte in Weiterbildung erhielten eine anteilige Kostenerstattung für Weiterbildungskurse, die im Rahmen der Facharztweiterbildung absolviert wurden. Eine Aufwandsentschädigung für die Betreuung von Medizinstudierenden und Ärzten in Weiterbildung haben 475 ambulant tätige Ärzte erhalten.
Im Rahmen des Teilfonds B wurden 17 Praxen in 12 Förderregionen unterstützt. Dies verteilt sich auf:
- 4 Praxisübernahmen (3 x Hausärzte, 1 x Augenarzt)
- 9 Neugründungen (9 x Hausärzte)
- 4 Anstellungen (3 x Hausärzte, 1 x Kinderarzt).
Diese Maßnahmen wurden durch den Strukturfonds im Jahr 2019 ermöglicht, der zu gleichen Teilen aus Mitteln der Brandenburgischen Ärzte und der Gesetzlichen Krankenkassen gebildet wurde.