Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion

Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion

Inhalt

Ziel des zweiten Verfahrens zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung „Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektion (QSWI) Verfahrens ist die Vermeidung von Wundinfektionen, die nach einer Operation auftreten können.

Dokumentationspflicht

Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind verpflichtet, in einer jährlichen Erhebung über ihr Infektions- und Hygienemanagement Auskunft zu geben. Die Befragung findet jeweils zwischen dem 1. Januar und 28. Februar eines Jahres statt und wird über ein Online-Portal im Sicheren Netz der KVen durchgeführt.

Die betroffenen Einrichtungen werden im Laufe des vierten Quartals eines Jahres über ihre Dokumentationspflicht informiert.

Folgende operierende Fachrichtungen sind von dem sQS-Verfahren QSWI betroffen:

  • Chirurgie/Allgemeinchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Urologie

Die Teilnahme am QS WI-Verfahren und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch einen Zuschlag zu bestehenden Gebührenordnungs­positionen vergütet.

Hinweis:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 den Beschluss zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020 sowie zur Aussetzung der fallbezogenen QS-Dokumentation einschließlich der Sozialdatenlieferung für das Erfassungsjahr 2021 gefasst
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung des Verfahrens 2 (QS WI) - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

Fristen

Die Dokumentation hat jährlich im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02., bezogen auf das Vorjahr online zu erfolgen.

Verfahrensbeschreibung

Fachärzte für Chirurgie/Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Viszeralchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Urologie, die im 1. Halbjahr 2018 für Ihre Praxis speziell definierte ambulante Operationen, sogenannte Tracer-Eingriffe, durchgeführt und abgerechnet haben, sind verpflichtet, einrichtungsbezogen Fragen zum Hygienemanagement zu beantworten. Die betroffenen Ärzte werden durch die KVBB gesondert schriftlich informiert.

Für die Dokumentation steht eine webbasierte Portallösung über das sichere Netz der KVen zur Verfügung, sodass die Praxen hierfür keine gesonderte Software installieren müssen.

 

  • Ansprechpartner

    Fragen zur Vergütung und Abrechnung:
    Abrechnungsberater
    0331 2309 100

    Fragen zur technischen Umsetzung:
    Onlineteam DatenNerv /
    KV SafeNet
    0331 98 22 98 06

    Fragen zur Qualitätssicherung:
    Frau Bernhardt
    0331 2309 375