QS Net
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen(QS NET)
Inhalt
Am 1. Januar 2020 startete das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET). Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wurde damit abgelöst.
Beim Verfahren QS NET geht es um die Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 15 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll.
Die Ziele des Verfahrens:
- Förderung der Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren
- Förderung der Behandlungsqualität in Bezug auf Dialysen und Transplantationen
- Verringerung der Komplikationsraten im Rahmen der Dialysebehandlung bzw. nach der Transplantation
Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht im Rahmen der QS NET entsteht mit der Abrechnung folgender Gebührenordnungsposition(en):
Spezifikationsjahr | GOP(en) |
ab 2020 ff | 13602, 04562 |
Hinweis:
Die Teilnahme am sQS-Verfahren NET und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch eine Höherbewertung der Vergütung sowie/oder die Einführung einer neuen Kostenpauschale abgegolten.
Achtung! NEUE Datenlieferfristen ab dem Erfassungsjahr 2022
Wir empfehlen Ihnen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss Ihrer Quartalsabrechnung vorzunehmen. Für die jeweiligen Quartale müssen jedoch gewisse Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen beachtet werden (s. Tabelle):
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. April |
2. Quartal | 15. Juli |
3. Quartal | 15. Oktober |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Bis zum 22. Februar des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist. |
Verfahrensbeschreibung
Die KVBB ist Datenannahmestelle (DAS) in diesem Prozess. Als DAS wertet sie Ihre Datei(en) und darin enthaltene Datensätze nicht aus, sondern anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese, bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) erfolgt. Bei der Vertrauensstelle wird eine weitere Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung vorgenommen, bevor die Bundesauswertungsstelle (BAS) die Datei(en) erhält. Erst die BAS wertet Ihre Datei(en) aus und schickt eine Rückmeldung an die KVBB, die dann den Leistungserbringern zu Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll nur einen Hinweis auf die erfolgreiche Übertragung darstellt. Informationen über Ergebnisse und Rückmeldungen sind dem KVBB-Portal zu entnehmen:
Bleiben Sie aktiv informiert:
Weiterführende Informationen sowie neueste Veränderungen zum aktuellen Verfahren finden Sie auf folgenden Seiten: