Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
Inhalt
Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.
Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht im Rahmen der sQS PCI entsteht mit der Abrechnung folgender Gebührenordnungsposition(en):
Spezifikationsjahr | GOP(en) |
2020 | 34291 |
2021 | siehe 2020 |
Hinweis:
Die Teilnahme am sQS-Verfahren PCI und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch eine Höherbewertung der Vergütung sowie/oder die Einführung einer neuen Kostenpauschale abgegolten.
Achtung! NEUE Datenlieferfristen ab dem Erfassungsjahr 2022
Wir empfehlen Ihnen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss Ihrer Quartalsabrechnung vorzunehmen. Für die jeweiligen Quartale müssen jedoch gewisse Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen beachtet werden (s. Tabelle):
Quartal | Übermittlungsfrist |
1. Quartal | 15. April |
2. Quartal | 15. Juli |
3. Quartal | 15. Oktober |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Bis zum 22. Februar des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist. |
Verfahrensbeschreibung
Die KVBB ist Datenannahmestelle (DAS) in diesem Prozess. Als DAS wertet sie Ihre Datei(en) und darin enthaltene Datensätze nicht aus, sondern anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern dies laut Krebsfrüherkennungsprogramm erforderlich ist), bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) erfolgt. Bei der Vertrauensstelle wird eine weitere Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung vorgenommen, bevor die Bundesauswertungsstelle (BAS) die Datei(en) erhält. Erst die BAS wertet Ihre Datei(en) aus und schickt eine Rückmeldung an die KVBB, die dann den Leistungserbringern zu Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll nur einen Hinweis auf die erfolgreiche Übertragung darstellt. Informationen über Ergebnisse und Rückmeldungen sind dem KVBB-Portal zu entnehmen:
Bleiben Sie aktiv informiert:
Weiterführende Informationen sowie neueste Veränderungen zum aktuellen Verfahren finden Sie auf diesen Seiten: