Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)

Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)

Inhalt

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.

 

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht im Rahmen der sQS PCI entsteht mit der Abrechnung folgender Gebührenordnungsposition(en):
 

Spezifikationsjahr

GOP(en)

2020

34291

2021

siehe 2020

Hinweis:
Die Teilnahme am sQS-Verfahren PCI und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch eine Höherbewertung der Vergütung sowie/oder die Einführung einer neuen Kostenpauschale abgegolten.

 

Achtung! NEUE Datenlieferfristen ab dem Erfassungsjahr 2022

Wir empfehlen Ihnen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss Ihrer Quartals­abrechnung vorzunehmen. Für die jeweiligen Quartale müssen jedoch gewisse Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen beachtet werden (s. Tabelle):
 

Quartal

Übermittlungsfrist

1. Quartal

15. April

2. Quartal

15. Juli

3. Quartal

15. Oktober

4. Quartal

28. Februar des Folgejahres

Bis zum 22. Februar des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist.

 

Verfahrensbeschreibung

Die KVBB ist Datenannahmestelle (DAS) in diesem Prozess. Als DAS wertet sie Ihre Datei(en) und darin enthaltene Datensätze nicht aus, sondern anonymisiert die leistungserbringer­identi­fizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern dies laut Krebsfrüherkennungsprogramm erforderlich ist), bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) erfolgt. Bei der Vertrauens­stelle wird eine weitere Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung vorgenommen, bevor die Bundesauswertungsstelle (BAS) die Datei(en) erhält. Erst die BAS wertet Ihre Datei(en) aus und schickt eine Rückmeldung an die KVBB, die dann den Leistungserbringern zu Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll nur einen Hinweis auf die erfolgreiche Übertragung darstellt. Informationen über Ergebnisse und Rückmeldungen sind dem KVBB-Portal zu entnehmen:

  • Ansprechpartner

    Fragen zur Vergütung und Abrechnung:
    Abrechnungsberater
    0331 2309 100

    Fragen zur technischen Umsetzung:
    Onlineteam DatenNerv / KV SafeNet
    0331 98 22 98 06

    Fragen zur Qualitätssicherung:

    Frau Gick 
    0331 2309 671