Genehmigungspflichtige / Anzeigepflichtige Leistungen
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen, die der Qualitätssicherung unterliegen, ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zulässig.
Liste genehmigungspflichtiger Leistungen von A – Z
Beim Antrag auf Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einige Punkte beachten:
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Genehmigung zur Durchführung von qualitätsgesicherten Leistungen sollte so früh wie möglich beantragt werden. Erst nach Erteilung einer Genehmigung besteht für diese Leistungen ein Honoraranspruch zu Lasten der GKV. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Genehmigung und nicht das Abrechnungsdatum. Rückwirkende Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden.
Merkblatt Genehmigungsvorbehalt
Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen
Bei eingeschränkten Zulassungen und Ermächtigungen können nur Leistungen genehmigt werden, die mit dem Zulassungs- oder Ermächtigungsbescheid genehmigt worden sind. Alle Leistungen die darüber hinaus durchgeführt werden sollen, müssen zuvor durch eine Erweiterung der Zulassung bzw. Ermächtigung genehmigt werden.
Antragsformulare des Zulassungsausschusses
Automatische Berechtigungen
Einige Facharztgruppen erhalten mit ihrer Zulassung automatisch eine Genehmigung für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen, wenn die für die Genehmigung notwendige Facharzturkunde im Arztregister vorliegt. So erhalten beispielsweise Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde mit Zulassung zur hausärztlichen Versorgung etwa die Erlaubnis zur Abrechnung von entwicklungsneurologischen Untersuchungen sowie Untersuchungen zur Sprachentwicklung jeweils von Kindern.
Welche weiteren Leistungen mit einer automatischen Berechtigung verbunden sind, regelt der einheitliche Bewertungsmaßstab in den Präambeln der jeweiligen facharztbezogenen Kapitel.
Nachweiserleichterungen bei Statuswechsel, Praxissitzverlegung und Arbeitgeberwechsel
Im Rahmen von Anträgen bei Status- bzw. Arbeitgeberwechsel sowie bei Praxissitzverlegung kann ein erleichtertes Verfahren für die Genehmigung von Leistungen in Anspruch genommen werden. So kann bei Beantragung von identischen qualitätsgesicherten Leistungen innerhalb des gleichen Fachgebiets bzw. Versorgungsbereichs sowie bei Fortbestand der apparativen und räumlich-organisatorischen Voraussetzungen auf die erneute Einreichung von Nachweisen verzichtet werden. Zudem ist es möglich, über ein vereinfachtes Antragsformular alle bestehenden Genehmigungen übertragen zu lassen, deren inhaltliche Ausgestaltung unverändert fortgeführt werden soll.
Ungeachtet dieser Erleichterung hat die KV Brandenburg das Recht, bei Bedenken oder Unklarheiten eine Prüfung aller Voraussetzungen vorzunehmen. Weitere zu prüfende Voraussetzungen bleiben davon unberührt.
Übersicht von A-Z
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Abklärungskolposkopie
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Advanced Medicinal Products (ATMP)
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agnes zwei
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Akupunktur
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Ambulantes Operieren
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Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren
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Arthroskopie
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Ausgelagerte Praxisstätte
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Außerklinische Intensivpflege
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Baby on time
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Balneophototherapie
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Belegarztanerkennung
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Beratung zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D und Trisomie
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Computertomographie
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Diabetesbegleiterkrankungs-Vertrag
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Dialyse
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DMP Asthma
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DMP Brustkrebs
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DMP COPD
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DMP Diabetes mellitus Typ 1
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DMP Diabetes mellitus Typ 2
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DMP Koronare Herzkrankheit
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Durchgangsarzt (D-Arzt)
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Empfängnisregelung
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Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen
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Funktionsstörungen der Hand
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Geriatrie
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Gesund schwanger
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Hallo Baby
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Hausarztzentrierte Versorgung AOK Nordost
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Hausarztzentrierte Versorgung Knappschaft
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Hautkrebs-Screening
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Histopathologische Untersuchungen i. R. Hautkrebs-Screening
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HIV - Aids
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Homecare
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Homöopathie
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Hörgeräteversorgung
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Hyperbare Sauerstofftherapie
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Hypertoniebegleiterkrankungs-Vertrag
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Intravitreale Medikamenteneingabe
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Invasive Kardiologie
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Kapselendoskopie
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Kernspintomographie
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Knochendichtemessung
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Koloskopie
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Kooperations- und Koordinierungsleistungen in Pflegeheimen
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KSVPsych-Richtlinie: Vernetzte Versorgung schwer psychisch Erkrankter
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Kurarzttätigkeit
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Laborleistungen
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Langzeit-EKG-Untersuchungen
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Laser-Behandlungen bei benignem Prostatasyndrom
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LDR-Brachytherapie
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Liposuktion bei Lipödem im Stadium III
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Mädchensprechstunde M1
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Mammographie
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Manuelle Medizin
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Molekulargenetik
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MRSA
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Nekroseabtragung am diabetischen Fuß
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Neurophysiologische Übungsbehandlung
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Neuropsychologische Therapie
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Nicht-ärztliche Praxisassistenten
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Nuklearmedizin
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Onkologie-Vereinbarung
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Otoakustische Emissionen
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Palliativmedizin
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Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
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Phototherapeutische Keratektomie
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Physikalisch-medizinische Leistungen
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Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
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Praxisnetze
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Proktologischer Basiskomlex
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Psychotherapie
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Psychosomatische Grundversorgung
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Radiologie/ diagnostisch
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Radiologie/ interventionell
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Rhythmusimplantat-Kontrolle
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Schlafapnoe
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Schmerztherapie
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Sozialpädiatrie
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Sozialpsychiatrie
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Soziotherapie
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Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen
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Strahlentherapie
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Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
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Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin
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Ultraschalldiagnostik
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Vakuumbiopsie der Brust
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Zweitmeinungsverfahren
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Zytologische oder histologische Untersuchungen eines Materials für Dermatologen
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Zytologische Untersuchungen zur Diagnostik von Karzinomen des weiblichen Genitale