Außerklinische Intensivpflege

Bestehende Soll-Regelung bis 30.06.2025 verlängert

Abweichend von der verbindlichen Vorgabe zur Potenzialerhebung vor jeder AKI-Verordnung gilt nun befristet bis zum 30. Juni 2025, dass eine Potenzialerhebung vor jeder Verordnung durchgeführt werden soll. Für den Fall, dass eine Erhebung nicht durchgeführt wurde, hat die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt darauf hinzuwirken, dass die unterbliebene Potenzialerhebung in naher Zukunft, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, erfolgt. Hierzu wird auf dem Verordnungsformular 62 B unter „sonstige Hinweise" die Begründung der Nichterhebung dokumentiert. Auch gibt die Ärztin oder der Arzt dort an, ob und wenn ja, für welchen Zeitpunkt ein Termin für die Potenzialerhebung vereinbart werden konnte.