Psychotherapie
Die Anwendung von psychotherapeutischen Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) geregelt. Die Durchführung und Berechnung von psychotherapeutischen Gebührenordnungspositionen (GOP) setzt die entsprechenden Zulassung und Abrechnungsgenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) voraus. Des Weiteren gehören Behandlungen nach Psychotherapie-Richtlinie (Richtlinientherapien) zu den Maßnahmen der Krankenbehandlung, die einer vorherigen Bewilligung der zuständigen Krankenkasse bedürfen.
Als Richtlinientherapie im engeren Sinne gelten die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie.
Weitere Informationen:
KBV - Häufige Fragen zur Psychotherapie
Überblick ambulantes Versorgungsangebot
Psychotherapeutische | Beschreibung |
Psychotherapeutische Sprechstunde GOP 35151 EBM |
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Hinweis: Wer eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der Richtlinientherapien hat, muss mindestens 100 Minuten Sprechstunden in der Woche anbieten (bei vollem Versorgungsauftrag). | |
Akutbehandlung GOP 35152 EBM |
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Hinweis: Therapeuten benötigen für die oben aufgeführten Leistungen (GOP 35151 und 35152) keine zusätzliche Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. | |
Probatorische Sitzungen GOP 35150 EBM |
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Gruppensetting GOP 35163 bis 35169 EBM |
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Kurzzeittherapie TP – GOP 35401/35402 EBM AP – GOP 35411/35412 EBM VT – GOP 35421/35422 EBM ST – GOP 35431/35432 EBM |
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Langzeittherapie TP – GOP 35405 EBM AP – GOP 35415 EBM VT – GOP 35425 EBM ST – GOP 35435 EBM |
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Rezidivprophylaxe |
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Gruppentherapeutische Grundversorgung GOP 35173 bis 35179 EBM |
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Gruppentherapie und Kombinationsbehandlung TP – GOP 35503 bis 35519 EBM AP – GOP 35523 bis 35539 EBM VT – GOP 35543 bis 35519 EBM ST – GOP 35703 bis 35719 EBM |
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Testverfahren GOP 35600 bis 35602 EBM |
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Beendigung einer Richtlinientherapie
Die Beendigung oder der Abbruch einer Psychotherapie muss der jeweiligen Krankenkasse durch Angabe einer Zusatz-Gebührenordnungsposition in der Abrechnung zusammen mit der letzten erbrachten Sitzung angezeigt werden. Die Übermittlung muss nach § 10 Absatz 5 der Psychotherapie-Vereinbarung „unverzüglich“, also in dem Quartal erfolgen, in dem das Therapieende liegt.
Zusatz-GOP | Bezeichnung |
88130 | Beendigung einer Therapie ohne anschließende Rezidivprophylaxe |
88131 | Beendigung einer Therapie mit anschließender Rezidivprophylaxe |
Leistungen der Rezidivprophylaxe fallen in diesem Zusammenhang nicht in den Zeitraum der Psychotherapie, sondern dürfen erst nach erfolgter Beendigungsmeldung, also erst nach Angabe der Zusatz-Gebührenordnungsposition 88 131 EBM begonnen bzw. abgerechnet werden.
Einbeziehung von Bezugspersonen bei Therapien und Probatoriken
In die Behandlung können relevante Bezugspersonen einbezogen werden. Damit sind zum Beispiel neben den Eltern auch Lehrer oder Erzieher gemeint, die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung der Patienten konfrontiert sind. In solchen Fällen werden diese Leistungen hinter der abzurechnenden GOP mit einem „B“ (Zusatzkennzeichen) gekennzeichnet.
Verordnungen durch Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung (Muster 2), Krankenbeförderung (Muster 4) sowie Soziotherapie (Muster 26), medizinische Rehabilitation (Muster 61), psychiatrische häusliche Krankenpflege (Muster 12) und digitale Gesundheitsanwendung - DiGA (Muster 16) verordnen.
Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Psychologische Psychotherapeuten bei bestimmten Diagnosen Ergotherapien auf dem Muster 13 verordnen.
Weitere Informationen: KBV-Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“
Psychotherapie-Vordrucke
Für den ambulanten Versorgungsbereich der Psychotherapie sind in der Psychotherapie-Vereinbarung gesonderte Formulare (PTV 1 bis PTV 12) zur Nutzung vereinbart worden.
Die Bestellung der Formulare erfolgt über die Online-Formularbestellung der KVBB.
KBV - Vordruckmustersammlung und Ausfüllhilfe
Strukturzuschläge für psychotherapeutische Leistungen
Zur Vergütung von Aufwendungen der Praxisorganisation (z. B. Personalkosten), ab einer bestimmten Auslastung der psychotherapeutischen Praxis, gibt es drei Strukturzuschläge für psychotherapeutische Leistungen im EBM. Diese werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB) in Ihrer Abrechnung dazu gesetzt.
Gebührenordnungs- position | Bezeichnung | Bewertung* |
35571 | Strukturzuschlag Einzeltherapie | 186 Punkte |
35572 | Strukturzuschlag Gruppentherapie | 77 Punkte |
35573 | Strukturzuschlag Sprechstunde/ | 95 Punkte |
*auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes (11,9339 Cent)
Die Zuschläge nach den GOP 35571 und 35573 EBM finden auch Anwendung bei den Leistungen der Neuropsychologischen Therapien (GOP 30932 und 30933 EBM).
Für die Berechnungsfähigkeit dieser Zuschläge gelten eine Mindestpunktzahl, eine Abstaffelungsgrenze und eine Obergrenze in Punkten.
Sowohl die Mindestpunktzahl, die Abstaffelungs- als auch die Obergrenze beziehen sich je Quartal auf die abgerechnete Punktmenge der Anforderung und sind abhängig vom Tätigkeitumfang (TU) laut Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungsbescheid.
Für die Vergütung gilt:
- Die Mindestpunktzahl übersteigende Anforderung wird bis zum Erreichen der Abstaffelungsgrenze zu 100 Prozent vergütet.
- Die Abstaffelungsgrenze übersteigende Anforderung wird bis zum Erreichen der Obergrenze zu 50 Prozent vergütet.
- Die Obergrenze übersteigenden Anforderungen werden nicht mehr zusätzlich mit Strukturzuschlägen vergütet
100 Prozent⇒ 50 Prozent⇒ | |||
TU | Mindestpunktzahl | Abstaffelungsgrenze | Obergrenze |
1,00 | 182.084 | 364.168 | 424.862 |
0,75 | 136.563 | 273.126 | 318.646,5 |
0,50 | 91.042 | 182.084 | 212.431 |
0,25 | 45.521 | 91.042 | 106.215,5 |
Zuschläge zur Kurzzeittherapie:
Psychotherapeuten können einen Zuschlag zur Kurzzeittherapie in Höhe von 15 Prozent berechnen. Dafür sind in dem entsprechenden Abschnitt 35.2.3.2 des EBM GOP implementiert. Die Zuschläge sind sowohl für GOP der KZT 1 als auch der KZT 2 in den ersten zehn Sitzungen berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall.
Auch nach einer Akutbehandlung ist es möglich, für bis zu zehn durchgeführte Sitzungen einer Kurzzeittherapie den Zuschlag zu erhalten. Dies gilt auch in Fällen, in denen die ersten zehn Sitzungen teilweise oder komplett einer KZT 2 entsprechen.
Hinweis: Die Zuschlags-GOP müssen vom Therapeuten selbst in der Abrechnung dazu gesetzt werden.
GOP | Zuschlag auf folgende Kurzzeittherapien | Bewertung* |
Einzelbehandlungen | ||
GOP 35591 | - GOP 35401/35402: Tiefenpsychologisch fundierte Therapie KZT 1 und KZT 2 - GOP 35411/35412: Analytische Psychotherapie KZT 1 und KZT 2 - GOP 35421/35422: Verhaltenstherapie KZT 1 und KZT 2 - GOP 35431/35432: Systemische Therapie | 141 Punkte |
Gruppenbehandlungen | ||
GOP 35593 | 3 Teilnehmer - GOP 35503: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35523: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35543: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung - GOP 35703: Systemische Therapie | 140 Punkte |
GOP 35594 | 4 Teilnehmer - GOP 35504: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35524: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35544: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung - GOP 35704: Systemische Therapie | 118 Punkte |
GOP 35595 | 5 Teilnehmer - GOP 35505: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35525: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35545: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung - GOP35705: Systemische Therapie | 105 Punkte |
GOP 35596 | 6 Teilnehmer - GOP 35506: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35526: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35546: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung | 96 Punkte |
GOP 35597 | 7 Teilnehmer - GOP 35507: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35527: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35547: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung | 90 Punkte |
GOP 35598 | 8 Teilnehmer - GOP 35508: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35528: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35548: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung - GOP 35708: Systemische Therapie | 85 Punkte |
GOP 35599 | 9 Teilnehmer - GOP 35509: Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung - GOP 35529: Analytische Gruppenbehandlung - GOP 35549: Verhaltenstherapeutische Gruppenbehandlung - GOP 35709: Systemische Therapie | 81 Punkte |
*auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes (11,9339 Cent)
Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorische Sitzung, die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, biographische Anamnese, psychodiagnostische Testverfahren und psychotherapeutischen Gespräche der Fachkapitel. Damit findet die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags auch bei diesen Leistungen Anwendung (GOP 23216, 23218).
Die PFG, inklusive Zuschlag, wird einmal im Quartal von der KVBB zur Grundpauschale zugesetzt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt oder Psychotherapeut ausschließlich grundversorgend tätig ist und keine weitergehenden Leistungen durchführt.
GOP | Bezeichnung | Bewertung* |
23216 | Zuschlag für die psychotherapeutische Grundversorgung … | 170 Punkte |
23218 | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 23216 | 46 Punkte |
* auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes (11,9339 Cent)
Weitere Informationen:
KBV - Ambulantes Versorgungsangebot Psychotherapie
Stand Januar 2024