Mutterschaftsvorsorge

Jede Schwangere, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat Anspruch auf eine Schwangerenvorsorge. Grundlage für diesen Anspruch  ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Mutterschafts-Richtlinie (MU-RL)

Die Richtlinie regelt auch den Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen von Wöchnerinnen sowie die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln und die Ausstellung von Bescheinigungen.

Die Ergebnisse der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert,welcher  der Schwangeren zu ihrer ersten Vorsorgeuntersuchung ausgehändigt wird. Die im Mutterpass aufgeführten Untersuchungen sind die Vorsorgeuntersuchungen, die laut Mutterschafts-Richtlinie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.

So gibt die Richtlinie z. B. in festgelegten Entwicklungs- bzw. Zeitrastern Ultraschalluntersuchungen vor.

Den Mutterpass zur Sichtung finden Sie hier

Gut zu wissen: Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft gehört nicht zum Inhalt der Mutterschafts-Richtlinie sondern ist Bestandteil der kurativen Versorgung.

Die Abrechnung einzelner Gebührenordnungspositionen (GOP) der Mutterschaftsvorsorge (Kapitel 1.7.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)) setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) voraus. Dies betrifft z. B. die Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest auf den Rhesusfaktor. Eine entsprechende Übersicht der genehmigungspflichtigen Leistungen erhalten Sie hier

GOP

Bezeichnung

Bewertung

01770

Betreuung einer Schwangeren gemäß Mutterschafts-Richtlinie

1172 Punkte

01771

Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 01770

418 Punkte

01772

Weiterführende sonographische Diagnostik I

363 Punkte

01773

Weiterführende sonographische Diagnostik II

565 Punkte

01774

Weiterführende sonographische Diagnostik des fetalen kardiovaskulären Systems bei Verdacht auf Fehlbildung des Föten

749 Punkte

01775

Weiterführende sonografische Untersuchung des fetomaternalen Gefäßsystems bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung des Föten

448 Punkte

 Aktueller Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent

Hinweis: Die Betreuung einer Schwangeren nach der GOP 01770 EBM kann im Laufe eines Quartals nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden, auch wenn mehrere Ärzte an der Betreuung der Schwangeren beteiligt waren z. B. wegen Urlaub oder Krankheit des betreuenden Gynäkologen.

Weitere Leistungen des Kapitels 1.7.4 EBM:

GOP

Bezeichnung

Bewertung

01776

Vortest auf Gestationsdiabetes

104 Punkte

01777

Oraler Glucosetoleranztest

118 Punkte

Seit 1.7.2021
Nur mit entsprechender Qualifikation

01788

Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest auf den Rhesusfaktor …, je vollendeter 5 min höchstens 2x je SS, nicht bei Mehrlingsschwangerschaften

84 Punkte

(nicht abschließend)

Aktueller Orientierungspunktwert 2025 12,3934 Cent

Die Richtlinie regelt ebenfalls das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes. Diese Vorsorgeuntersuchung ist für den Zeitraum zwischen Schwangerschaftswoche 24+0 und 27+6  festgelegt (vgl. Abschnitt 2b Nr. 8 MU-RL).

Die genauen Bezeichnungen der obengenannten GOP und deren Leistungsinhalte können Sie dem jeweils aktuellen EBM entnehmen:

 KBV - Online-Version des EBM