Medikationsplan
Anspruch auf den Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) in Papierform haben Patienten, wenn sie mindesten drei systemisch wirkende Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen (zu Lasten der GKV verordnete Medikamente). Erstellt und aktualisiert wird der Medikationsplan in der Regel vom Hausarzt, wozu dieser auch verpflichtet ist. Wenn ein Patient keinen Hausarzt hat, ist der behandelnde Facharzt in der Pflicht, den Medikationsplan zu erstellen und zu aktualisieren.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Des Weiteren muss der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, wenn der Patient Zugriff auf die Daten gewährt und dies wünscht. Der Patient hat jedoch auch weiterhin Anspruch auf einen papiergebundenen Ausdruck – die Speicherung der Medikationsdaten ist für die Versicherten freiwillig. Mit Einführung des eMP sind auch Fachärzte zu einer Aktualisierung verpflichtet, sobald sie die Medikation ändern oder ausreichend Kenntnis über eine Änderung haben. Gleiches gilt für Apotheken.
Die Vergütung der Gebührenordnungspositionen (GOP) für den Medikationsplan erfolgt extrabudgetär. Die Zuschläge zu den Chronikerpauschalen im hausärztlichen Bereich und die Zuschläge zu den Grundpauschalen im fachärztlichen Bereich werden von der KVBB einmal im Behandlungsfall (BHF) unter Beachtung möglicher Abrechnungsausschlüsse automatisch dazugesetzt. Diese Honorierung erfolgt unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan erstellt ist oder nicht.
GOP | Bezeichnung | Vergütung* |
Ärzte der hausärztlichen Versorgung | ||
01630 | Zuschlag für die Erstellung eines Medikationsplans (1x im Krankheitsfall) | 39 Punkte |
03222/04222 | Zuschlag zur GOP 03220 | 10 Punkte |
Ärzte der fachärztlichen Versorgung | ||
01630 | Zuschlag für die Erstellung eines Medikationsplans | 39 Punkte |
05227 | Zuschlag zu den GOP 05210-05212 | 3 Punkte |
06227 | Zuschlag zu den GOP 06210-06212 | 2 Punkte |
07227 | Zuschlag zu den GOP 07210-07212 | 2 Punkte |
08227 | Zuschlag zu den GOP 08210-08212 | 2 Punkte |
09227 | Zuschlag zu den GOP 09210-09212 | 2 Punkte |
10227 | Zuschlag zu den GOP 10210-10212 | 2 Punkte |
13227 | Zuschlag zu den GOP 13210-13212 | 9 Punkte |
13297 | Zuschlag zu den GOP 13290-13292 | 2 Punkte |
13347 | Zuschlag zu den GOP 13340-13342 | 3 Punkte |
13397 | Zuschlag zu den GOP 13390-13392 | 2 Punkte |
13497 | Zuschlag zu den GOP 13490-13492 | 9 Punkte |
13547 | Zuschlag zu den GOP 13540-13542 | 2 Punkte |
13597 | Zuschlag zu den GOP 13590-13592 | 9 Punkte |
13647 | Zuschlag zu den GOP 13640-13642 | 6 Punkte |
13697 | Zuschlag zu den GOP 13690-13692 | 6 Punkte |
14217 | Zuschlag zu den GOP 14210-14211 | 2 Punkte |
16218 | Zuschlag zu den GOP 16210-16218 | 6 Punkte |
18227 | Zuschlag zu den GOP 18210-18212 | 2 Punkte |
20227 | Zuschlag zu den GOP 20210-20227 | 2 Punkte |
21227 | Zuschlag zu den GOP 21210-21212 | 6 Punkte |
21228 | Zuschlag zu den GOP 21213-21215 | 6 Punkte |
22219 | Zuschlag zu den GOP 22210-22212 | 2 Punkte |
26227 | Zuschlag zu den GOP 26210-26212 | 2 Punkte |
27227 | Zuschlag zu den GOP 27210-27212 | 2 Punkte |
30701 | Zuschlag zu der GOP 30700 | 9 Punkte |
*auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2024 (11,9339 Cent)
Eine Zusetzung durch die KVBB erfolgt nicht, wenn in demselben Krankheitsfall die GOP 01630 EBM berechnet wurde. Die GOP darf im Krankheitsfall nur von einem Vertragsarzt berechnet werden. Eine Zusetzung erfolgt ebenfalls nicht, wenn in demselben Quartal (Behandlungsfall) der Geriatrische Betreuungskomplex (GOP 03362 EBM) abgerechnet wurde, da in diesem Fall der Medikationsplan Bestandteil des Leistungsinhaltes der GOP 03362 EBM ist.
Weitere Informationen:
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Abrechnungsberater oder beratenden Apotheker der KVBB unter der Telefonnummer 0331 2309 100 (Auswahltaste 2)
Stand, Januar 2024