Gesundheitsuntersuchung (Check-up)
Die Gesundheitsuntersuchung gehört bereits seit 1989 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Umfang der Untersuchungsinhalte bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Gesetzlich Versicherte haben entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.
Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Ab vollendetem 35. Lebensjahr haben Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Untersuchungsinhalte zwischen 18 und 34:
- Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils
- Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus)
- Überprüfung des Impfstatus
- Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme) bei entsprechendem
Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck:- Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)
- Nüchternplasmaglucose
Untersuchungsinhalte ab 35:
- Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils
- Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus)
- Überprüfung des Impfstatus
- Untersuchungen aus dem Blut (einschließlich Blutentnahme):
- Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride)
- Nüchternplasmaglucose
- Untersuchungen aus dem Urin
- Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest)
Für beide Alterskonstellationen ist folgende Gebührenordnungsposition (GOP) berechnungsfähig:
GOP | Bemerkung | Bewertung* |
01732 | Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gemäß der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | 326 Punkte |
*Punktwert 12,3934 ct in 2025
Im Rahmen der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung sind folgende GOP für die Berechnung der vorgegebenen Laboruntersuchungen zu verwenden:
GOP | Bemerkung | Bewertung |
32880 | Harnstreifentest auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozythen und Nitrit | 0,50 € |
32881 | Bestimmung der Nüchternplasmaglukose | 0,25 € |
32882 | Bestimmung des Lipidprofils | 1,00 € |
Screening auf Hepatitis B und C:
Seit Oktober 2021 ist im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung, ab dem 35. Lebensjahr, ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Mit der Blutuntersuchung sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden um Spätfolgen zu verhindern.
Vor der Durchführung des Screenings auf Hepatitis B und C muss der Impfstatus erfragt werden. Eine Impfung gegen Hepatitis B ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) seit 1995 für Säuglinge und Kinder, seit 2013 auch für immungeschwächte Personen empfohlen. Zudem erfolgt im Zusammenhang mit dem Screening eine Information der bzw. des Versicherten über Risiken für eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion.
GOP | Bemerkung | Bewertung* |
01734 | Zuschlag zur GOP 01732 für das Screening aus Hepatitis B- und/oder auf Hepatitis C-Virusinfektion … | 41 Punkte |
*Aktueller Orientierungspunktwert 12,3934 ct in 2025
Die Laboruntersuchung erfolgt in zwei Stufen und wird mittels Muster 10 unter der Angabe „Präventiv“ veranlasst. Für die Eingangsuntersuchung beim Hepatitis-B-Screening wird das Blut zunächst auf das Oberflächenprotein HBsAg als Marker für eine chronische Infektion untersucht. Bei einem positiven Befund wird dieselbe Blutprobe auf HBV-Erbgut (HBV-DNA) zum Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B getestet. Eine aktive Infektion kann mit einer antiviralen Therapie behandelt werden.
Beim Hepatitis-C-Screening werden zuerst im Blut HCV-Antikörper gesucht. Bei positivem Befund wird dieselbe Blutprobe auf Hepatitis C-Virus-Nukleinsäure (HCV-RNA) getestet. Ist keine HCV-RNA nachweisbar, ist die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeheilt.
GOP | Bemerkung | Bewertung* |
01865 | Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern … | 105 Punkte |
01866 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen … | 805 Punkte |
01867 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper… | 360 Punkte |
*Aktueller Orientierungspunktwert 12,3934 ct in 2025
Hinweis: Die Abrechnung der GOP 01865 bis 01867 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (Paragraf 135 Abs. 2 SGB V) voraus. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Weitere Informationen:
Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
KBV-Praxisinformation Gesundheitsuntersuchung