DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen

Allgemeines:

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder auch „Apps auf Rezept“ können bereits seit September 2020 verordnet werden. Den Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffen.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind als Medizinprodukte niedriger Risikoklassen eingestuft. Hierbei handelt es sich um Apps, die einen medizinischen Zweck erfüllen - sie sollen helfen Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern.

In der Regel können die Gesundheits-Apps mit dem Smartphone oder Tablet genutzt werden, aber es gibt auch browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern.

Da diese Apps als Medizinprodukte eingestuft sind, werden auch nur die Kosten für die Nutzung digitaler Anwendungen erstattet, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind.

Nachdem die App vom BfArM auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft wurde, kann sie vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Der Hersteller muss beim BfArM einen positiven Versorgungseffekt nachweisen bzw. nachweisen, dass die Nutzung der App die Versorgung der Versicherten nachweislich verbessert. Danach erfolgt die Prüfung ob diese App dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden kann.

Hier geht es zum DiGA-Verzeichnis

Zu jeder im DiGA-Verzeichnis gelisteten App stellt das BfArM verordnungsrelevant Informationen bereit.

Aktuelles: Zum Oktober 2024 wurde eine weitere digitale Gesundheitsanwendung dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen - die DiGA „somnovia“ zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schlafstörungen. Eine gesonderte EBM-Leistung wurde nicht geschaffen, da für die Anwendung dieser DiGA keine erforderliche ärztliche Tätigkeit bestimmt wurde.

Verordnung:

Ärzte und Psychotherapeuten können die Anwendung einer DiGA bei medizinischer Notwendigkeit für bestimmte Indikationen per Rezept (Muster 16) verordnen. Zu beachten ist, dass auf dem papierbasierten Rezept, neben der Pharmazentralnummer (PZN) auch die Bezeichnung der Anwendung anzugeben ist. Mit dem Rezept muss sich der Patient dann direkt an seine Krankenkasse wenden. Er hat aber auch die Möglichkeit direkt einen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung einer DiGA bei seiner Krankenkasse zustellen.

Auch bei der Verordnung von DiGA gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V - wonach die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Weitergehende Informationen für Leistungserbringende

Abrechnung und Vergütung:

Die Erstverordnung einer DiGA ist Bestandteil des Anhang 1 EBM und somit Inhalt der Versicherten- und Grundpauschalen sowie ggf. weiterer Leistungen. Die Erstverordnung einer DiGA ist somit nicht gesondert berechnungsfähig.

Für einige ausgewählte Apps wurden vom BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten bestimmt, für die eine Vergütung nach EBM berechnungsfähig ist.

Dauerhaft aufgenommene DiGA

GOP

Bezeichnung

Fachgruppen

Bewertung*

01471 und 30780

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA) somnio
  • Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren
  • einmal Behandlungsfall
  • FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
  • FÄ für Gynäkologie
  • FÄ für HNO
  • -FÄ für Kardiologie
  • FÄ für Pneumologie
  • FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen
  • FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Ärzte mit Genehmigung Schmerztherapie (GOP 30780)

64 Punkte

01472 und 30781

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA) Vivira
  • Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) bei Patienten ab 18 Jahren
  • einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall
  • FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
  • FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ für Orthopädie
  • FÄ für Chirurgie
  • FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Ärzte mit Genehmigung Schmerztherapie (GOP 30781)

64 Punkte

01473

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA) zanadio
  • Behandlung von Adipositas für Patienten ab 18 Jahren
  • einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall, nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen
  • FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
  • FÄ für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie
  • Endokrinologinnen und Endokrinologen
  • Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
  • Kardiologinnen und Kardiologen

64 Punkte

01474

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA) Invirto
  • Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder Sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren
  • je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall
  • Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

64 Punkte

01475

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Oviva
  • Behandlung von starkem Übergewicht bei Patienten ab 18 Jahren
  • einmal im Krankheitsfall
  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Endokrinologinnen und Endokrinologen
  • Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
  • Kardiologinnen und Kardiologen
  • Angiologinnen und Angiologen

64 Punkte

01476

  • Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA) Mawendo
  • Behandlung von Erkrankungen der Kniescheibe (Patella) durch Eigentraining bei Patienten ab 12 Jahren
  • einmal im Krankheitsfall
  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Orthopädinnen und Orthopäden
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

64 Punkte

01477

 

  • Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) companion Patella…
  • Behandlung bei Vorderem Knieschmerz ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • einmal im Behandlungsfall
  • FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
  • FÄ für Orthopädie
  • FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin

64 Punkte

01478
  • -Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Kranus Lutera
  • Behandlung von Männern ab 18 Jahren, die an einer Blasenentleerungsstörung
  • einmal im Krankheitsfall
  • Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie
  • -Vertragsärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren
64 Punkte

Vorläufig aufgenommene DiGA

86700

  • Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer digitalen Gesundheits-anwendung (DiGA)…
  • gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä
  • je DiGA einmal im Behandlungsfall,
  • je DiGA im höchstens zweimal im Krankheitsfall
  • FÄ des hausärztlichen Versorgungsbereichs
  • FÄ für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  • FÄ für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärztinnen und Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen)
  • FÄ für Gynäkologie
  • FÄ für Orthopädinnen/Orthopäden und Unfallchirurginnen/Unfallchirurgen
  • FÄ für Chirurginnen und Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie),
  • FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • FÄ bzw. Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und FÄ mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie sowie
  • Ärzte mit der Genehmigung Schmerztherapie (Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten)

7,93€

*Orientierungswert 2025 12,3934 ct

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KBV:

Apps auf Rezept: Hinweise zu Verordnung, Abrechnung und Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen

Apps auf Rezept: Hinweise zu Verordnung, Abrechnung und Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen 

Vereinbarung