Darmkrebsfrüherkennung

Versicherte haben ab dem Alter von 50 Jahren einen Anspruch auf Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung.

Zum Darmkrebsfrüherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen gehören neben der Beratung der Test auf okkultes Blut im Stuhl und eine präventive Koloskopie.
Bereits im April 2019 startete mit der Darmkrebsfrüherkennung das erste, vom Gesetzgeber geforderte, organisierte Früherkennungsprogramm für Krebserkrankungen. Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebsfrüherkennung ein und informieren sie ausführlich über dieses Früherkennungsprogramm.

Alle gesetzlich Versicherten ab 50 Jahren haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch über das Früherkennungsprogramm und das kolorektale Karzinom. Dieses Gespräch ist mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01740 EBM einmal im Leben des Versicherten berechnungsfähig.

Männer ab 50 bis einschließlich 54 Jahre können sich zwischen einer präventiven Koloskopie und einem jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl entscheiden.

Frauen ab 50 bis einschließlich 54 Jahre haben Anspruch auf einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl.

Weitere Leistungen der Darmkrebsfrüherkennung:

GOP

Bezeichnung

Anspruchsalter

Frequenz

Bemerkung

01737

Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahme- systems inkl. Beratung

 

ab Vollendung 50. bis vollendetem 55. Lebensjahr





ab vollendetem 55. Lebensjahr

einmal jährlich

 

 

 





einmal alle zwei Jahre

bei Männern nur, wenn keine Koloskopie durchgeführt wurde

 


wenn keine Koloskopie durchgeführt wurde

01738

Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von okkultem Blut im Stuhl (iFOBT)

 

01741

Koloskopie

 

bei Männern ab vollendetem 50. Lebensjahr

bei Frauen ab vollendetem 55. Lebensjahr

einmal Erstkoloskopie

 

 

Abrechnungshinweis:

Die GOP 01737 EBM beinhaltet:

  • Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems,
  • die damit zusammenhängende Beratung und
  • Veranlassung einer Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl mittels quantitativen immunologischen Test (iFOBT).

Abrechnen können die GOP 01737 EBM Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärzte, Internisten, Urologen.

(Den vollständigen Vertragstext des Abschnitts II. der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinien finden Sie hier).

Die Untersuchung auf Blut im Stuhl, bei Vorliegen einer entsprechenden kurativen Diagnose, ist nach der:

  • GOP 32457 EBM mittels quantitativen immunologischen Bestimmung (nur mit vorheriger Genehmigung durch die KVBB)

abzurechnen.

Hinweis:
Eine Genehmigung zur Abrechnung der GOP 01738 kann ausschließlich Ärzten erteilt werden, die gemäß der Präambel 12.1 Nr. 1 EBM (Laborärzte) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Weitere Informationen:

Information der KBV 

Patienteninfo zum Darmkrebsfrüherkennungsprogramm

Patienteninfo zur Darmkrebsfrüherkennung: Test auf Blut im Stuhl

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
 

Darmkrebsfrüherkennungsvertrag AOK Nordost beendet zum 31.12.2022

 

Stand Januar 2024