Psychotherapie-Leistungen Bewertungen bleiben dieses Jahr unverändert
Strukturzuschläge um 14,6 Prozent abgesenkt
Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen im EBM bleiben in diesem Jahr weitgehend unverändert. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nach einer aktuellen Überprüfung beschlossen. Dies betrifft
- Einzel- und Gruppentherapien,
- Zuschläge für Kurzzeittherapien,
- neuropsychologischen Leistungen sowie
- Sprechstunden und Akutbehandlung
Jedoch wurde in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Strukturzuschläge vorgenommen. Diese werden zum 1. April 2025 um 14,6 Prozent abgesenkt.
Hintergrund
Im Rahmen einer regelmäßigen Kostenstrukturerhebung wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Personalkosten deutlich stärker gestiegen sind als die tariflich vereinbarten Gehälter für Medizinische Fachangestellte. Somit hat sich der Abstand zwischen den tatsächlichen (empirischen) und den tariflichen (normativen) Personalkosten verringert, der über die Strukturzuschläge finanziert werden soll. Die Bewertung wird deshalb um 14,6 Prozent abgesenkt.
Im Zusammenwirken der Bewertungen von therapeutischen Leistungen und Strukturzuschlägen ist es entsprechend der Rechtsprechung einem vollausgelasteten Psychotherapeuten möglich, die Personalkosten für eine sozialversicherungspflichtige Halbtagskraft zu finanzieren.
Die nächste Überprüfung erfolgt voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Januar 2026 nach Vorliegen der Mikrodatenanalyse der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes des Jahres 2023.
Den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 84. Sitzung am 22. Januar 2025 finden Sie auf der Website der KBV.