Honorarverteilung im IV. Quartal 2023
Grundlage zur Berechnung der Honorarverteilung in diesem Quartal war der am 16. Juni 2023 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2023, in der Fassung des 1. Nachtrages.
Das vierte Quartal zeichnete sich im haus- und kinderärztlichen Versorgungsbereich durch eine hohe Leistungsanforderungen aus. Ein Grund dafür war die ausgeprägte Grippewelle und weitere Atemwegserkrankungen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich waren die Leistungsanforderungen tendenziell leicht rückläufig.
Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung IV/2023
Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 241,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:
Bereiche | Hausärzte | Fachärzte |
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung | 241,4 Mio. € | |
Honorarfonds Labor | 18,0 Mio. € | |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall | 6,5 Mio. € | |
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt | 109,3 Mio. € | 107,6 Mio. € |
davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen | 99,6 Mio. € | 99,8 Mio. € |
davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde | 9,7 Mio. € |
|
davon: Honorarfonds genetisches Labor |
| 2,9 Mio. € |
davon: Honorarfonds PFG |
| 4,8 Mio. € |
Der Orientierungspunktwert des Jahres 2023 beträgt 11,4915 Cent.
Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 wurden mit einer Auszahlungsquote von 90,494 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Eine Stützung aus haus- oder fachärztlichen Mitteln war nicht erforderlich. Für die humangenetischen Leistungen, die nach den Vorgaben der KBV dem Honorarfonds „genetisches Labor“ zugeordnet sind, musste eine Stützung von voraussichtlich einer halben Million Euro aus dem fachärztlichen Budget erfolgen. Es kam eine Auszahlungsquote von 77,841 Prozent des Orientierungspunktwertes zum Ansatz.
Folgende Auszahlungsquoten wurden ermittelt und vergütet:
Zentrale Honorarfonds | Fondshöhe | Quoten |
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall (§ 4 HVM) | 6,5 Mio. € | 100 % |
Honorarfonds Labor (§ 5 HVM) | 18,0 Mio. € | 90,494 % |
Haus- und kinderärztlicher Versorgungsbereich
Durch die hohen Anforderungen im hausärztlichen Versorgungsbereich konnten die Leistungen nur durch Entnahmen aus den Honorarrückstellungen mit dem vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet werden. Der Strukturzuschlag (§ 10 Satz 3 HVM) musste, wie bereits in den vergangenen Quartalen, auf 50 Cent abgesenkt werden. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin (Kapitel 4 EBM) überstiegen die erbrachten Leistungen die zur Verfügung stehenden Mittel. Dieser Mehrbedarf wird durch entsprechende Ausgleichszahlungen gemäß § 87a Absatz 3b Satz 9 SGB V durch die Krankenkassen finanziert.
Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Hausärztliches Vergütungsvolumen | 109,3 Mio. € | Quoten |
darunter: |
|
|
Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde (inkl. vorläufiger Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich) | 10,9 Mio. € | 100 % |
Rückstellungen/Bereinigungen | -4,5 Mio. € |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | -0,2 Mio. € |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,2 Mio. € |
|
Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 4,0 Mio. € |
|
Strukturzuschlag gem. § 10 Satz 8 HVM | 0,6 Mio. € | 50 % |
Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen (gem. § 10 HVM) | 99,0 Mio. € | 100 % |
Leistungsbezogene Honorarfonds | 0,5 Mio. € |
|
Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 0,02 Mio. € | 100 % |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,01 Mio. € | 100 % |
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,5 Mio. € | 90,494 % |
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 14 Prozent. Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen wurden mit einer Auszahlungsquote von 46,118 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.
Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal IV/2023 | 107,6 Mio. € | Quote |
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darunter: | ||
Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) | 2,9 Mio. € | 77,841 % |
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) | 4,8 Mio. € | 100 % |
Rückstellungen/Bereinigungen | 1,5 Mio. € | |
Entnahme für den Strukturfonds | 0,2 Mio. € | |
Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 16,7 Mio. € | |
Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | -0,2 Mio. € | |
Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) | -0,003 Mio. € | |
Leistungsbezogene Honorarfonds | 7,9 Mio. € | |
Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 1,4 Mio. € | 100 % |
Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie | 1,8 Mio. € | 80,585 % |
Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM | 1,5 Mio. € | 100 % |
Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % |
Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) | 0,4 Mio. € | 100 % |
Strukturpauschale konservative Augenheilkunde | 1,5 Mio. € | 67,473 % |
Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit | 0,001 Mio. € | 100 % |
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % |
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,002 Mio. € | 100 % |
Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,6 Mio. € | 90,494 % |
Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM) | 0,6 Mio. € | 100 % |
Arztgruppenbezogene Honorarfonds | 3,1 Mio. € | |
Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie | 0,04 Mio. € | 98,178 % |
Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern | 0,1 Mio. € | 77,841 % |
Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt | 0,2 Mio. € | 85,180 % |
Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten | 2,2 Mio. € | 79,294 % |
Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) | 0,1 Mio. € | 77,841 % |
Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychitrie und -psychotherapie | 0,4 Mio. € | 77,948 % |
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 70,6 Mio. € |
GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge Quartal IV/2023 | Gesamt |
Leistungen des ambulanten Operierens | 11,2 Mio. € |
Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening | 14,4 Mio. € |
Wegepauschalen | 0,6 Mio. € |
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie | 18,9 Mio. € |
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) | 2,7 Mio. € |
Dialysesachkosten | 15,1 Mio. € |
Zuschläge zur PFG | 1,1 Mio. € |
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) | 1,6 Mio. € |
DMP | 12,1 Mio. € |
Mammographie-Screening | 1,7 Mio. € |
Hausarztzentrierte Versorgung | 0,3 Mio. € |
Onkologievereinbarung | 2,0 Mio. € |
Sozialpsychiatrievereinbarung | 1,1 Mio. € |
Schutzimpfungen | 7,9 Mio. € |
TSVG-Leistungen | 6,5 Mio. € |
Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2 | 0,3 Mio. € |
Notfalldatenmanagement | 1,5 Mio. € |
Strahlentherapie | 3,5 Mio. € |
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge | 6,5 Mio. € |
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 108,9 Mio. Euro vergütet.
Versichertenentwicklung
Die Zahl der gesetzlich Versicherten wirkt sich maßgeblich auf die Gesamthöhe der für die gesundheitliche Versorgung zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus. Die nachfolgende Grafik zeigt die Versichertenentwicklung im Land Brandenburg innerhalb des letzten Jahres. Insgesamt stiegen die Zahlen weiterhin leicht. Moderate Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen.
Nachvergütungen
Mit der 80. Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses wurden nachträglich die Vergütungshöhen für psychotherapeutische Leistungen angehoben. Die Vergütung stieg rückwirkend zum 1. Juli 2022 durchschnittlich um knapp 2,1 Prozent. Die Anpassung der Vergütungshöhen konnten seinerzeit für das dritte und vierte Quartal 2022 mit der regulären Honorarabrechnung nicht mehr umgesetzt werden. Mit der Honorarabrechnung des vierten Quartals 2023 wurden die beiden Quartale des zweiten Halbjahrs 2022 nun nachvergütet.