Anpassung der hausärztlichen Vergütung im ersten Quartal 2024
Aufgrund der sehr hohen Zahl an Infekten war das Volumen der im ersten Quartal 2024 abgerechneten Leistungen außergewöhnlich hoch. Dem gegenüber standen von den Krankenkassen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um diese Leistungen in vollem Umfang zu decken. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, im ersten Quartal 2024 die Zahlungen an die hausärztlichen Praxen auf 97,773 Prozent zu quotieren.
In der Vergangenheit konnten solche Defizite ausgeglichen werden. Dies war im ersten Quartal 2024 aufgrund fehlender Finanzmittel nicht möglich.