Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) dient dem Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten. Daher besteht für jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte die Pflicht zur Anbindung.

Mit Hilfe der TI führen Sie mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Patienten einen Versichertenstammdatenabgleich durch mit dem der Versicherungsschutz des Patienten bestätigt wird.

Grundvoraussetzung zur Nutzung der TI ist ein Internetzugang sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS).

Komponenten der TI sind:

  • Konnektor
  • Stationäres Kartenterminal (eKT)
  • Mobiles Kartenlesegerät
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Die Komponenten müssen von der „gematik“ zugelassen sein. Ansprechpartner sind diesbezüglich Ihr PVS-Hersteller/Systembetreuer.

Die Erstattung Ihrer Ausgaben im Zusammenhang mit der TI ist vom Gesetzgeber über eine Finanzierungsvereinbarung geregelt. Die dafür erforderlichen Daten werden automatisch aus Ihrer eingereichten Abrechnungsdatei für das jeweilige Quartal ausgelesen. Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) fügt beim Erzeugen der Abrechnungsdatei automatisch einen Datensatz über die vorhandenen Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI bei.

Die Auszahlung der Erstattungspauschale erfolgt automatisch mit dem jeweiligen Honorarbescheid.

Weitere Informationen zur Telematikinfrastruktur und zur Finanzierung finden Sie hier

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