Gerätebogen
Geräte, die Sie zur Erbringung ärztlicher Leistungen benötigen, müssen Sie mit Hilfe eines Gerätebogens der Kassenärztlichen Vereinigung melden.
Ob EKG, Ultraschall oder Röntgen – medizinische Geräte sind aus der ambulanten Diagnostik und Therapie nicht mehr wegzudenken. Wenn auch Sie in Ihrer Praxis Medizin-Geräte betreiben wollen, melden Sie uns diese auf dem Gerätebogen.
Erstausstattung
Den Gerätebogen erhalten Sie mit Ihren Unterlagen zur Erstausstattung.
Zusätzliche Geräte
Sollten Sie über die auf dem Gerätebogen genannten Geräte hinaus weitere Geräte in Ihrer Praxis vorhalten, können Sie diese handschriftlich hinzufügen.
Haben Sie in Ihrer Praxis weitere Geräte, die nicht auf dem Bogen enthalten sind, fügen Sie diese handschriftlich hinzu.
Fakultative Leistungsinhalte
Wichtig: Auch apparative Ausstattungen zur Erbringung fakultativer Leistungsinhalte sind gemäß EBM (Allgemeine Bestimmung 4.3.2) durch den Arzt vorzuhalten.
Nachmeldung
Geräte, die Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit anschaffen, können Sie jederzeit schriftlich an unseren Fachbereich Abrechnungsprüfung nachmelden.
Honoraranspruch
Erst wenn das in der Leistungslegende der entsprechenden Gebührenordnungsposition geforderte Gerät gemeldet ist, besteht der Honoraranspruch.
Melden Sie uns Ihre Geräte so früh wie möglich. Erst danach können Sie damit Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.