Verträge

Was lange währt, wird richtig gut!

Vergütung der Diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) zum 01.04.2023 neu geregelt

Einst war Brandenburg mit dem Strukturvertrag Diabetes Vorreiter und leuchtendes Vorbild für viele andere Verträge in der Bundesrepublik, dann fristete der Vertrag über einige Jahre eher ein Schattendasein.

Nun ist es nach jahrelangen intensiven Abstimmungen mit den Verbänden der Krankenkassen gelungen, mit Wirkung zum 01.04.2023 Neuregelungen zu schaffen, die nicht nur eine wesentlich verbesserte Vergütung enthalten, sondern auch den aktuellen Stand der Behandlungen wieder abbilden. Diese finden sich jetzt in den DMP-Verträgen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2.          

Was ist neu?

Gerade die Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom (DFS) war in der Vergangenheit in Brandenburg dramatisch unterfinanziert. Daher lag ein besonderes Augenmerk bei der Verhandlung darauf, hier eine grundlegende Verbesserung zu schaffen.

Zur besonders qualifizierten Behandlung der DFS-Patienten wurde die sog. Fußambulanz in die Verträge integriert, die die Betreuung von Patienten mit DFS abrechnen können und eine aufwandsgerechte Vergütung erhalten. Erforderlich ist dazu eine Zertifizierung als ambulante Fußbehandlungseinrichtung DDG. Für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren kann eine DSP als Fußambulanz teilnehmen, wenn diese Zertifizierung noch nicht erteilt wurde, aber die festgelegten Strukturvoraus­setzungen vorliegen. Die entsprechend ergänzte Teilnahmeererklärung der Vertragsärzte finden Sie zeitnah auf unserer Homepage.

Beide DMP-Verträge Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 wurden hinsichtlich der Struktur­anforderungen aktualisiert und insbesondere bezüglich der Anforderungen an das nichtärztliche Praxispersonal harmonisiert.

Im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 2 wurden zur besseren Patienten­steuerung die Interaktionen zwischen DSP und koordinierendem Vertragsarzt präzisiert. Zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen soll an eine DSP überwiesen werden z.B. zur Stoff­wechsel­optimierung, zur Behandlung und Betreuung von DFS-Patienten, aber auch zur Prophylaxe zur Verhinderung der Entstehung eines DFS und/oder zur Koordinierung und Betreuung von multimorbiden Patienten mit Diabetes mellitus mit erhöhtem Betreuungsaufwand. Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung sollen DSP Termine innerhalb von 1 bis 3 Tagen anbieten.

Die zur Behandlung des DFS besonders qualifizierten Krankenhäuser werden durch die Krankenkassen im Krankenhausverzeichnis gesondert gekennzeichnet.

Eine „Rücküberweisung“ an den koordinierenden Vertragsarzt erfolgt in der Regel nach spätestens 2 Quartalen. Für Patienten, die aufgrund ihrer komplexen Erkrankungszustände auch in einem dritten oder gar vierten Behandlungsquartal (BQ) einer Betreuung durch eine DSP benötigen, wurde diese Möglichkeit nicht nur eröffnet, sondern auch eine dem Aufwand entsprechende erhöhte Vergütung vereinbart (s.u.). Für welche Indikationen dies zutrifft, wurde im Anhang zur Anlage Vergütung abschließend definiert, d.h. nur für Patienten mit den dort genannten Indikationen kommt die verlängerte Betreuung in den DSP in Betracht.

Die Krankenkassen haben für die Betreuungspauschalen die Verhandlung über eine Vergütungserhöhung zugesagt, wenn erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen vorliegen.

Die Vergütung der DSP haben wir für Sie in der nachstehenden Tabelle zusammengestellt:

Leistung

Diabetes mellitus Typ 1

Diabetes mellitus Typ 2

Betreuungspauschale

 

 

46,00 € je Behandlungsfall (BHF) (SNR 96210)

 

01.07.2024: 48,00 € je BHF
(SNR 96210)

je Krankheitsfall (KHF):

46,00 € 1. BQ (SNR96210A)

46,00 € 2. BQ (SNR 96210B)

………………………………………………….……………

51,00 € 3. BQ (SNR 96210C)

51,00 € 4. BQ (SNR 96210D)

Neuein- / Therapieumstellung

OAD / SIT / BOT / CT / ICT;
Wechsel auch OAD, GLP-1

60,00 € je KHF (SNR 96211)

60,00 € je KHF SNR 96211Z

alle vorstehenden SNR sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig

schwangere Diabetiker­innen (3 x je Schwanger­schaft)

131,00 € je BHF (SNR 96220)

 

131,00 € je BHF (SNR96220Z)

 

nicht neben der Betreuungspauschale und/oder Neueinstellung/Therapieumstellung

Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms und des Charcotfußes durch eine Fußambulanz

Prophylaxe / Rezidiv­vermeidung

7,50 € je BHF (SNR 96212)

7,50 € je BHF (SNR 96212Z)

nicht neben Erstkontakt und Behandlung DFS-Pat. abrechnungsfähig

Erstkontakt

40,00 € je KHF (SNR 96213)

40,00 € je KHF (SNR 96213Z)

Behandlung DFS-Pat.

je Sitzung:

je Sitzung:

Wagner 1

(max. 8x1)

20,00 €   (SNR 96214)

20,00 €   (SNR 96214Z)

Wagner 2          

(max.
12 x1)

20,00 €   (SNR 96215)

20,00 €   (SNR 96215Z)

Wagner 3

(max.
12 x1)

25,00 €   (SNR 96216)

25,00 €   (SNR 96216Z)

Wagner 4

(max.
12 x1)

30,00 €   (SNR 96217)

30,00 €   (SNR 96217Z)

je Sitzung nicht nebeneinander abrechnungsfähig; frühestens in der Woche nach Erstkontakt

Behandlung Charcotfuß

2 mal je KHF

15,00 € (SNR 96218)

2 mal je KHF

15,00 € (SNR 96218Z)

je Sitzung nicht neben Behandlung DFS-Pat. abrechnungsfähig

1 je Wundfall (beginnend mit Erstkontakt bis zum belastungsstabilen Wundverschluss: 2 Wochen nach Abschluss der Behandlung; bei Amputationen: 6 Wochen, unabhängig von Anzahl der Läsionen); wird im Krankheitsfall eine erneute Wundbehandlung erforderlich, ist diese auch ohne Erstkontakt abrechnungsfähig.

Sollte die angegebene Sitzungszahl für die Wundbehandlung nicht ausreichen, ist vor der Weiterbehandlung eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich und die SNR mit „G“ zu kennzeichnen. Bei Rückführung in geringeres Wagner-Stadium sind max. 50% der Sitzungen des neuen Wagner-Stadiums abrechenbar (diese werden mit dem Buchstaben „R“ (Typ 1) bzw. „S“ (Typ 2, anstelle „Z“) gekennzeichnet.

Die detaillierten Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte dem Vertrag selbst - dort insbesondere der jeweiligen Anlage Vergütung.

Die für die DMP zuständige Aufsichtsbehörde - das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) - hat dem in beiden DMP vereinbarten Hypertonieschulungsprogramm HBSP die Akkreditierung entzogen, sodass dieses bis zum 31.12.2023 abrechnungsfähig bleibt (SNRn 96027 (Typ 1) bzw. 96124D (Typ 2)).

Die aktualisierten Verträge finden Sie zeitnah im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.

Für die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen soll zeitnah eine neue Vereinbarung geschlossen werden, da diese gemäß der DMP-Anforderungen-Richtlinie nicht in die DMP eingeschrieben werden können. Bis es soweit ist, können für Gestationsdiabetikerinnen die bisherigen Regelungen des Diabetes-Strukturvertrages weiterhin angewendet werden.

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