Vertrag DMP Asthma bronchiale
Neue Versorgungsinhalte, neue Patientenschulung und deutliche Vergütungsanhebung
Zum 1. Oktober 2024 wurde der DMP-Vertrag Asthma bronchiale mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen an die geltenden Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses angepasst.
Die Teilnahmevoraussetzungen der Versicherten wurden überarbeitet: statt des fixierten Grenzwertes von FEV1/FVC können die neueren Sollwerte der GLI eingesetzt werden, da diese Altersabhängigkeiten berücksichtigen. Für Versicherte, die auf Basis der bis zum 30. September 2023 geltenden Einschreibediagnostik vor Ablauf des 30. September 2024 eingeschrieben wurden, ist aber keine erneute Durchführung der Einschreibediagnostik erforderlich. Die Teilnahme wird fortgesetzt.
Die Kriterien zur Asthmakontrolle werden nun getrennt nach Kindern und Erwachsenen dargestellt. Außerdem wurden die Empfehlungen zur medikamentösen Bedarfs- und Dauertherapie für Erwachsene und für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gemäß Stufenplan der Asthmakontrolle angepasst.
Als Ergänzung der nicht-medikamentösen Behandlung des Asthma bronchiale wurde die allgemeine Krankengymnastik mit dem Schwerpunkt Atemtherapie im DMP verankert.
Künftig gilt auch für die Erhebung des FEV1-Wertes bei Kindern ein Zielwert im Rahmen der Qualitätssicherung: Innerhalb von zwölf Monaten sollen für mindestens 85 Prozent der Teilnehmenden ab dem vollendeten fünften Lebensjahr FEV-1-Werte dokumentiert werden. Der Zielwert für Monotherapien mit langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika wurde von maximal fünf Prozent auf maximal 15 Prozent angehoben.
Um die zahlreichen aus den Versorgungsinhalten resultierenden Aufgaben zu würdigen, ist es uns gelungen, die Betreuungspauschale deutlich anzuheben (um bis zu 11,5 Prozent).
Zudem wurde neben der deutlichen Anhebung der Schulungspauschalen (um bis zu 20 Prozent) das Schulungsangebot für erwachsene Asthmatiker um das „MASA“-Schulungsprogramm erweitert. Außerdem erhalten Sie nun einen Zuschlag in Höhe von zehn Euro, wenn es Ihnen gelingt, den Patienten bis zur letzten Unterrichtseinheit zur aktiven Teilnahme an einem Patientenschulungsprogramm zu motivieren.
Die konkreten Vergütungspauschalen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
SNR | Leistungsinhalt | Vergütung bisher | Vergütung ab 1.10.2024 (ab 1.4.2025) |
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96610 | Einschreibung, Beratung und Erstdokumentation | 25 Euro | 25 Euro |
96611 | Beratung und Folgedokumentation | 15 Euro | 15 Euro |
96612 | Betreuungspauschale koordinierender Vertragsarzt | 13 Euro | 14 Euro (14,50 Euro) |
96613 | Betreuungspauschale mitbetreuender Facharzt | 13 Euro | 14 Euro (14,50 Euro) |
Patientenschulungen | |||
96630 | Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen 30 UE (18 UE Kinder; 12 UE Eltern) je Patient und UE | 25 Euro | 29,50 Euro
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96634 | ASEV- Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern, Asthma- Kleinkindschulung 13 UE je Patient und UE | 25 Euro | 29,50 Euro
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96631 | Ambulante Fürther Asthmaschulung (NASA) 6 UE je Patient und UE | 25 Euro | 30 Euro
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96635 | Modulares ambulantes Schulungsprogramm (MASA) 6 UE je Patient und UE |
| 30 Euro
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96632 | Schulungsmaterial je Patient | 10 Euro | 10 Euro |
96019 | Zuschlag mit Abschluss des jeweiligen Schulungsprogramms (nach letzter UE) |
| 10 Euro |
Für Vertragsärztinnen und -ärzte, die sich neu zur Teilnahme am DMP Asthma bronchiale entschließen, steht hier ein aktualisiertes Teilnahmeformular zur Verfügung.
Diese und alle weiteren Einzelheiten können Sie in Kürze im aktualisierten Vertrag im internen Webauftritt der KVBB unter der Rubrik Verträge nachlesen.