Abrechnung Verordnungen

Verordnung häusliche Krankenpflege

Ab Juli nur noch auf neuem Formular

Bitte denken Sie daran, dass die häusliche Krankenpflege ab 1. Juli 2024 auf einem neuen Formular verordnet werden muss. Die bisherigen Muster 12 dürfen im dritten Quartal nicht mehr aufgebraucht werden.

Was ist neu?

Es gibt neue Ankreuzfelder auf dem Formular. Pflegekräfte erhalten mehr Befugnisse. Die KBV hat alle Anbieter von Praxisverwaltungssystemen aufgefordert, die Verordnungssoftware anzupassen.

Das neue Muster ist ab sofort in der Formularbestellung erhältlich.

Weitere Details in der KBV-Praxisinfo.