Verträge

TK-Verträge U10/U11 und J2: Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen

Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung verhandelt Neufassungen der Vereinbarungen

Die AG Vertragskoordinierung hat sich mit der Techniker Krankenkasse und der BVKJ-Service GmbH auf die Neufassung der Verträge über die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 sowie J2 in der Kinder- und Jugendmedizin geeinigt.

Die bisher auf der Rechtsgrundlage § 73c SGB V geschlossenen Verträge wurden auf § 140a SGB V umgestellt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die bereits abgegebenen Teilnahmeerklärungen der Vertragsärzte und Versicherten wirken fort. Künftig dürfen aber nur noch die neuen Teilnahme- und Einwilligungserklärungen verwendet werden. Diese finden Sie hier.

Die Leistungsinhalte und Vergütungen für die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte mit definierten Teilnahmevoraussetzungen (U10/U11: 30 U-Untersuchungen laut Richtlinie; J2: jährlich 6 CME-Punkte) gelten unverändert fort und sind nachstehend noch einmal aufgeführt:

U10, U11

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10

(7 bis 8 Jahre)

  • Schulleistungsstörungen
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Medienverhalten

58 Euro

SNR 81102

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11

(9 bis 10 Jahre )

  • Zusätzlich zu Inhalten der U10: Pubertätsentwicklung

58 Euro

SNR 81120

J2

Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2

(16 bis 17 Jahre)

  • Medizinische Risiken: Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes
  • Körperhaltung und Fitness
  • Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Entwicklung der Sexualität
  • Medienverhalten
  • Umgang mit Drogen

58 Euro

SNR 81121

  • Ansprechpartner

    Fachbereich Mitgliederservice
    0331/23 09 100

    Fachbereich Qualitätssicherung

    Fachbereich Verträge