TK-Verträge U10/U11 und J2: Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen
Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung verhandelt Neufassungen der Vereinbarungen
Die AG Vertragskoordinierung hat sich mit der Techniker Krankenkasse und der BVKJ-Service GmbH auf die Neufassung der Verträge über die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 sowie J2 in der Kinder- und Jugendmedizin geeinigt.
Die bisher auf der Rechtsgrundlage § 73c SGB V geschlossenen Verträge wurden auf § 140a SGB V umgestellt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die bereits abgegebenen Teilnahmeerklärungen der Vertragsärzte und Versicherten wirken fort. Künftig dürfen aber nur noch die neuen Teilnahme- und Einwilligungserklärungen verwendet werden. Diese finden Sie hier.
Die Leistungsinhalte und Vergütungen für die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte mit definierten Teilnahmevoraussetzungen (U10/U11: 30 U-Untersuchungen laut Richtlinie; J2: jährlich 6 CME-Punkte) gelten unverändert fort und sind nachstehend noch einmal aufgeführt:
U10, U11
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10 (7 bis 8 Jahre)
| 58 Euro | SNR 81102 |
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 (9 bis 10 Jahre )
| 58 Euro | SNR 81120 |
J2
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2 (16 bis 17 Jahre)
| 58 Euro | SNR 81121 |