Abrechnung

Systemische Therapie

Auch für Kinder und Jugendliche seit 1. Juli als Kassenleistung möglich

Seit 1. Juli steht für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie – kann Systemische Therapie damit nun auch bei Kindern und Jugendlichen für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden.

Für die Abrechnung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen werden die bestehenden Gebührenordnungspositionen 35431, 35432, 35435 (Einzeltherapie) sowie 35703 bis 35709 und 35713 bis 35719 (Gruppentherapie) genutzt.

Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

Eine Übersicht zu Kontingenten und Bewilligungsschritten speziell für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gibt es auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Systemische Therapie bei Erwachsenen: EMDR-Methode

Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung können in einer Systemischen Therapie jetzt auch mit der EMDR-Methode behandelt werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von März ist in Kraft getreten. Die Abrechnung der EMDR-Methode erfolgt über die bestehenden EBM-Ziffern der Systemischen Therapie.