Start der ePA zunächst nur in ausgewählten Testpraxen
Ab heute wird in rund 230 Praxen die elektronische Patientenakte getestet. Die Einrichtungen liegen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Praxen kann die Akte erst nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung genutzt werden. An der Testphase nehmen auch einige Krankenhäuser und Apotheken teil.
Um auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen zu können, benötigen Ärzte und Psychotherapeuten neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Update für ihre Praxissoftware für die ePA 3.0. Dies wird ab dem 15. Januar zunächst nur in den Testpraxen installiert und freigeschaltet. Parallel dazu beginnen die Krankenkassen, die Patientenakten für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, anzulegen.
Allen anderen Praxen wird die neue Software in der Regel erst nach Abschluss der mehrwöchigen Tests bereitgestellt. Sollten Praxen, die nicht an der Erprobung teilnehmen, die Software bereits erhalten und installiert haben, können sie diese noch nicht nutzen. Die ePA wird erst mit Start des bundesweiten Rollouts für alle Praxen freigeschaltet.