RSV-Prophylaxe für Säuglinge
Zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen mit RSV empfiehlt die STIKO unabhängig von möglichen Risikofaktoren für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison.
Eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit von Nirsevimab zu Lasten der GKV ist auch nach der vorliegenden Empfehlung der STIKO nicht gegeben.
Bei der Gabe von Nirsevimab handelt es sich nicht um eine Impfung nach § 20i SGB V, über deren Aufnahme in die SI-RL der G-BA einen Beschluss fassen müsste.
Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet derzeit eine Rechtsverordnung zur spezifischen Prophylaxe von Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren. Den Referentenentwurf finden Sie auf der Website des BMG.
Eine Verordnung von Nirsevimab zu Lasten der GKV wird nur in den im Therapiehinweis Respiratorisches-Synzytial-Virus-Antikörper genannten Fällen als wirtschaftlich angesehen. Ob einzelne Krankenkassen die Gabe von Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe generell für alle Neugeborenen/Säuglinge in ihre Satzungen aufnehmen werden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.