Qualitätssicherungskommission Sozialpsychiatrie und Labor suchen Verstärkung
Sozialpsychiatrie
Zur fachlichen Unterstützung unserer Qualitätssicherungsarbeit suchen wir für die Qualitätssicherungskommissionen Sozialpsychiatrie ein neues Mitglied.
Voraussetzung
- Sie sind als Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder für Kinder- und Jugendmedizin, Nervenheilkunde und Psychiatrie mit mind. zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder – und Jugendpsychiatrie tätig.
- Sie sollten an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmen und über die notwendige praktische Erfahrung verfügen.
Die Kommission „Sozialpsychiatrie“ tagt ein- bis zweimal im Jahr.
Ansprechpartnerin
Fachbereich Qualitätssicherung
Frau Dobbert, 0331/23 09 377
Labor
Auch die Qualitätssicherungskommission Labor braucht fachliche Unterstützung. Spezielle laboratoriumsmedizinische Untersuchungen können von diversen Facharztgruppen durchgeführt werden, z. B. FÄ für Laboratoriumsmedizin; Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie; Transfusionsmedizin; Humangenetik oder mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik sowie Pathologie oder Neuropathologie.
Voraussetzung
- Sie sollten umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich spezielle laboratoriumsmedizinische Untersuchungen haben und über die notwendige praktische Erfahrung verfügen.
- Die persönliche Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin ist von Vorteil.
Die Kommission „Labor“ tagt drei- bis viermal im Jahr.
Ansprechpartnerin:
Fachbereich Qualitätssicherung
Frau Strauß, 0331/23 09 155
Möchten Sie sich engagieren und die ärztliche Selbstverwaltung unterstützen, dann freuen wir uns auf Ihre Mitarbeit!
Hintergrund
Die aktuell 23 Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) überprüfen die fachliche Befähigung von Antragstellern anhand vorgelegter Zeugnisse oder in fachlichen Gesprächen (Kolloquien). Zudem prüfen sie stichprobenartig Dokumentationen auf Grundlage der geltenden QS-Vereinbarung. Die Prüf- und Beratungsergebnisse dienen der KVBB als Entscheidungsgrundlage für eine Genehmigung