Verordnungen

Pneumokokken-Impfung mit PCV20 Kassenleistung

Verordnung über Sprechstundenbedarf

Die Pneumokokken-Impfung mit dem 20-fachen Konjugatimpfstoff PCV20 ist ab sofort Kassenleistung. Der Impfstoff kann für folgende Personengruppen über den Sprechstundenbedarf verordnet werden:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Menschen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen – einmalige Impfung mit PCV20 (keine sequenzielle Impfung mehr)
  • Menschen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)

An den Impfziffern für die Pneumokokken-Impfung hat sich nichts geändert.

Hintergrund: In Deutschland ist seit Anfang 2022 ein 20 Serotypen abdeckender Pneumokokken-Impfstoff (PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Nachdem die Ständige Impfkommission Ende September 2023 ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung angepasst hatte, beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen November, seine Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss ist nun mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.