Verordnungen

Neuer COVID-19-Impfstoff ist da

Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die Woche ab 12. August bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen.

Comirnaty JN.1 von BioNTech/Pfizer ist seit Anfang Juli in der Europäischen Union zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des ZEPAI steht das neue Vakzin wie bisher in drei Dosierungen zur Verfügung – für Personen ab 12 Jahren, für 5- bis 11-Jährige sowie für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre.

Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

Praxen geben für die Bestellung des angepassten COVID-19-Impfstoffs auf dem Rezept den Impfstoffnamen an, zum Beispiel beim Vakzin für ab 12-Jährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.

Der Impfstoff für ab 12-Jährige (graue Kappe) und für 5- bis 11-Jährige (dunkelblaue Kappe) wird als Fertiglösung geliefert. Somit ist keine Verdünnung mit NaCI-Lösung erforderlich. Ein Vial enthält jeweils 6 Dosen des Vakzins.

Das Vakzin für Mädchen und Jungen im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren muss vor der Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnt werden. Aus einem Vial (gelbe Kappe) können dann 3 Dosen entnommen werden. 

COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty JN.1 werden mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix (siehe KBV-Themenseite) abgerechnet. 

Eine wöchentliche Dokumentation ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt nun wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.

Weitere Informationen: KBV-Praxisnachrichten