Neue TI-Finanzierung: Welche Pauschale erhalte ich und wie erfasst die KVBB meine TI-Ausstattung ?
Die Umstellung der TI-Finanzierung auf eine Monatspauschale ist zum 1. Juli erfolgt. Praxen erhalten danach monatlich einen festen Pauschalbetrag, mit welchem alle Aufwände im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) abgegolten sind. Die KVBB wird diesen Pauschalbetrag wie bisher mit der jeweiligen Honorarabrechnung auszahlen und in der Liste TI ausweisen.
Die Höhe der Pauschale hängt zum einen von der Praxisgröße ab. Zum anderen sind folgende Punkte entscheidend:
- Wann hat eine Praxis die TI-Erstfinanzierung erhalten?
- Hat die Praxis bereits die einmalige Pauschale von 2.300 Euro für den Konnektor-Tausch bekommen?
- Verfügt die Praxis über alle notwendigen TI-Anwendungen?
Was die notwendigen TI-Anwendungen sind, darüber liegt aktuell noch keine finale Information von Seiten des BMG vor.
Nach einer ersten Intervention der KBV hat das BMG bereits mitgeteilt, dass es erste Anpassungen für das Vorhandensein einiger TI-Anwendungen geben soll. So soll klargestellt werden, dass Psychotherapeuten keine Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie das eRezept und die eAU nicht vorhalten. Für den eArztbrief ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Auch für „patientenferne“ Fachgruppen wurden Anpassungen zum eRezept in Aussicht gestellt. Aktuell liegt keine offizielle Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung vor.
Wie erfasst die KVBB meine TI-Ausstattung?
Mit der Einreichung der dritten Quartalsabrechnung im September 2023 wird die KVBB eine Eigenerklärung im Abrechnungsportal/Mitgliederportal bereitstellen. Neben Ihren Abrechnungen können Sie uns dann über ein Onlineformular auch mitteilen, welche TI-Anwendungen und TI-Hardware in Ihren Haupt- und Nebenbetriebsstätten vorhanden sind.
Ärzte und Psychotherapeuten, die Ihre Eigenerklärung bis zum 06. Oktober 2023 an die KVBB übermittelt haben, werden sicher für die Auszahlung der TI-Pauschale für das dritte Quartal berücksichtigt.
Aktuelle Informationen zur neuen TI-Finanzierungsvereinbarung finden Sie auf unserer Website unter aktuelle Meldungen.