Meningokokken B-Standardimpfung für Kinder
Seit Bekanntwerden des G-BA-Beschlusses zur Meningokokken B-Impfung für Kinder versucht die KVBB in enger Abstimmung mit dem Berufsverband eine angemessene, aufwandsgerechte Vergütung für diese Impfung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen zu verhandeln, um eine Aufnahme in die brandenburgische Impfvereinbarung vertraglich zu vereinbaren. Leider blieb dies trotz permanenter Bemühungen der KVBB ergebnislos.
Gemäß § 1 Abs. 1 unserer Impfvereinbarung sind für den Fall der Nichteinigung der KVBB und der AGKK innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der jeweiligen Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie sowohl die Impfung als auch der Impfstoff nicht Gegenstand der Impfvereinbarung.
Dies bedeutet, dass ab dem 01.09.2024 die Meningokokken B-Standardimpfungen für Kinder vollumfänglich privat zu liquidieren sind.