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Meldepflichtige Krankheiten über DEMIS melden

Robert Koch-Institut hat elektronisches Meldesystem für ärztliche Praxen freigeschaltet

Meldepflichtige Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz innerhalb von 24 Stunden elektronisch an die zuständigen Behörden gemeldet werden.

Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) zur Verfügung. Dieses wurde seit 2020 zunächst an Krankenkhäuser und Labore angebunden und ist nun für Arztpraxen zur Meldung an die Gesundheitsämter freigeschaltet.

Die Meldung kann auf zwei Wegen erfolgen:  

  1. mittels Schnittstelle über Ihr individuell genutztes Softwareprodukt (Voraussetzung: die DEMIS-Schnittstelle wurde durch den Software-Hersteller implementiert) oder
  2. über das DEMIS-Meldeportal.

Ansprechpartner für das DEMIS ist das RKI:
0800/000 30 41 (montags bis freitags 9 bis 17 Uhr)
demis-support@rki.de

Ein Wissenspaket findet Sie hier

Informationen zu den Authentisierungsmethoden gibt es ebenfalls online