Manuelle Lymphdrainage

G-BA ändert Heilmittel-Richtlinie / Verordnung kann künftig flexibler erfolgen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie für den Bereich Lymphödem geändert. Demnach soll es voraussichtlich ab Oktober 2024 auch möglich sein, die manuelle Lymphdrainage ohne konkrete Angabe der Therapiezeit zu verordnen. Therapeutinnen und Therpaeuten sollen in dem Fall selbst über die Dauer der Therapie entscheiden.

Die Änderung der Heilmittel-Richtlinie richtet sich vor allem nach dem Stadium des Lymphödems und weniger nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile. Sie erfolgte, weil die bisherige zeitliche Vorgabe nicht mehr dem aktuellen medizinisch-therapeutischen Stand entspricht. Zudem ist der Bedarf an Therapiezeit nicht immer sicher abzuschätzen, da er von verschiedenen Faktoren abhängt.

Die Manuelle Lymphdrainage ist eine medizinische Massagetechnik, die eingesetzt wird, wenn Lymphflüssigkeit nacheiner Operation oder strahlentherapeutischen Krebsbehandlung nicht mehr abfließen kann und sich im Gewebe sammelt. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandtteil der komplexen physikalischen Entstauungstherapie, insbesondere beim chronischen Lymph- oder Lipödem.