KNAPPSCHAFT-Verträge U10/U11 & J2: AG Vertragskoordinierung verhandelt Aktualisierung
Die AG Vertragskoordinierung hat mit der KNAPPSCHAFT und der BVKJ-Service GmbH Aktualisierungen der Verträge über die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 sowie J2 in der Kinder- und Jugendmedizin verhandelt.
Die dazu erforderlichen Nachträge befinden sich aktuell im Unterschriftsverfahren und treten zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, die Verfahren zur Teilnahme an den Verträgen für die Vertragsärzte und die Versicherten zu vereinfachen. Dies betrifft v.a. die Möglichkeit der elektronischen Einschreibung sowie den Verbleib der (elektronischen) Teilnahmeerklärungen der Versicherten in den Arztpraxen. Eine Weitergabe an die Knappschaft erfolgt nur auf deren Anforderung. Weiterhin wurden notwendige Anpassungen zum Datenschutz gemäß DSGVO vorgenommen.
Die KBV hat auf ihrer Website bereits Lesefassungen der Verträge eingestellt. Die aktuellen Formulare finden Sie hier.